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Hebammen

Freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, Beginn und Beendigung Ihrer Berufsausübung sowie Änderungen der Niederlassung dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen. Hierzu sind ein ausgefüllter Meldebogen sowie ein Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung einzureichen. Dies kann auch auf elektronischem Weg erfolgen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.