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Steinbruch Böhnlich, Walzbachtal-Wössingen

Auf dem Gelände des Steinbruchs Böhnlich in Wössingen wurde bis Ende der 1980er Jahre oberhalb einer Felswand Filterstaub abgelagert. Der Filterstaub stammte aus der Produktion des Zementwerks. Seit den späten 1980er Jahren liegen dem Landratsamt Karlsruhe Kenntnisse über die Ablagerung vor, 1989 wurde die Ablagerung verboten.

Anfang der 1990er Jahre wurde die Filterstaubhalde abgedeckt und rekultiviert. Seitdem werden die Auswirkungen der Filterstaubhalde durch Erkundungen, Untersuchungen, Gutachten und ein fortlaufendes Grundwassermonitoring überwacht.

Die Steilwand unterhalb bzw. vor der Filterstaubhalde verwittert zunehmend. Sie soll durch eine große Anschüttung gesichert werden. Im Juli 2026 hat die Betreiberfirma des Steinbruchs dafür einen Bauantrag eingereicht.

In der Bevölkerung sind Sorgen und Fragen aufgekommen, die das Landratsamt mit den FAQs unter Ziffern 1 bis 6 beantworten möchte.


Übersichtskarte der Felswand:

Übersichtskarte (3D-Übersicht) Felswand

1. Historie

Seit wann existiert die Filterstaubhalde?

Die Filterstäube aus der Zementproduktion wurden wohl bereits seit den 1960er Jahren auf dem ehemaligen Steinbruchgelände Böhnlich abgelagert. Also zu einem Zeitpunkt als die rechtlichen Grundlagen einer Umweltgesetzgebung noch nicht bzw. gerade erst in der Entstehung begriffen waren.

Wurde die Filterstaubhalde genehmigt?

Erkenntnisse zur Filterstaubhalde lagen dem Landratsamt seit den späten 1980er Jahren vor. Im Jahr 1989 wurde die weitere Ablagerung des Materials durch das Landratsamt verboten.

Genehmigungsbescheide für die Ablagerung sind den vorliegenden Akten nicht zu entnehmen.

Welche Materialien wurden abgelagert?

Abgelagert wurde Filterstaub aus den Elektrofiltern der Zementherstellung. Der Staub enthält neben den chemischen Elementen der Rohstoffe (Kalkstein, Ton, Mergel) Spuren von Schwermetallen, die im Staub kondensieren.

Insgesamt wurden wohl etwa 85.000 Tonnen Filterstäube abgelagert, die nach den vorliegenden Erkenntnissen wohl im Verhältnis 1:20 mit anderem Material vermengt wurden. Somit ergibt sich eine Gesamtmenge von wohl etwa 1,6 Mio.Tonnen Haldenmaterial.

Wie wurde die Filterstaubhalde gesichert?

Nachdem die Ablagerung der Filterstäube 1989 verboten worden war, wurden Anfang der 1990er Jahre Sicherungsmaßnahmen an der Halde durchgeführt. Die Filterstaubhalde erhielt eine mineralische Abdeckung mit Dicht- und Rekultivierungsschichten. Dadurch sollte die Filterstaubhalde dauerhaft gesichert werden. Zugleich sollte das Eindringen von Niederschlagswasser in den Haldenkörper weitestgehend verhindert werden. Dadurch sollte Auswaschung von Schadstoffen sowie deren Eintrag in das Grundwasser verringert und so die von der Filterstaubhalde ausgehenden Umweltrisiken reduziert werden.

Wie wurde die Filterstaubhalde bisher überwacht?

Die Filterstaubhalde wird seit mehr als 30 Jahren durch ein umfangreiches Grundwassermonitoring überwacht. Hierzu werden regelmäßig mehrere Grundwassermessstellen im Umfeld der Halde beprobt und insbesondere auf Chrom (gesamt) und Chrom(VI)-Belastungen untersucht. Zusätzlich werden Werk- und Trinkwasserbrunnen kontrolliert, um mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser frühzeitig zu erkennen. (Näheres siehe Thema Grundwasser.)

Bei einer Ortsbesichtigung durch das Landratsamt im Jahr 2020 wurden Setzungsmulden, Senken sowie offene Spalten und Längsrisse auf der Filterstaubhalde festgestellt, die ein Eindringen von Niederschlagswasser besorgen ließen und weiteren Handlungsbedarf auslösten. Dass im Bereich der nördlichen Steinbruchwand Filterstäube offen zutage treten, wurde im Zuge von Beobachtungen im März 2021 festgestellt und durch ein anschließendes Gutachten mit Probeentnahmen und Laboruntersuchungen bestätigt.

Ein geotechnischer Bericht aus dem Jahr 2022 bewertete die Standsicherheit der betreffende Steinbruchwand (näher siehe bei den Fragen zur Steilwand). Seitdem wurden zwei neue Grundwassermesspunkte nördlich der Filterstaubhalde eingerichtet. Es gab verschiedenste Termine und Abstimmungen zum weiteren Vorgehen und das weitere Verfahren wurde festgelegt. Es erfolgten weitere Planungen und Gutachten (z. B. Ausführung Stützkörper, Naturschutz). Ein Biotop wurde verlegt (Umsetzung ist abgeschlossen). Am 22. Juli 2026 wurde der Bauantrag gestellt (Näheres beim aktuellen Bauantrag).

Wie wird mit der Filterstaubhalde künftig umgegangen?

Klar ist, dass nun die Felswand unterhalb der Filterstaubhalde gesichert werden muss. Daneben bleibt die Filterstaubhalde weiterhin in der systematischen Altlastenbearbeitung. Insbesondere das Grundwassermonitoring wird fortgesetzt, die Schadstoffbelastung beobachtet und fortwährend gutachterlich bewertet.

Außerdem muss erneut geprüft werden, wie mit der Filterstaubhalde langfristig umgegangen werden muss. Dazu werden weitere Untersuchungen und Gutachten benötigt. Zum Beispiel muss geprüft werden, ob die Halde entfernt werden kann und muss oder wie eine langfristig wirksame Haldenabdeckung möglich ist. Das Landratsamt wird dabei auch die langfristige Kostentragung durch den Betreiber prüfen. Daneben wird inbesondere das Grundwassermonitoring fortgesetzt, die Schadstoffbelastung beobachtet und fortwährend gutachterlich bewertet.

2. Grundwasser

Wer untersucht das Grundwasser und wie oft?

Ein unabhängiges externes Büro entnimmt die Proben vor Ort, untersucht diese und erstellt einen Bericht. Das Büro ist entsprechend akkreditiert. Den Auftrag für die Untersuchungen muss der Betreiber erteilen, er trägt auch die Kosten. Die Ergebnisse müssen dem Landratsamt vorgelegt werden.

Die Anzahl der Messstellen dafür wurde immer wieder angepasst, aktuell sind elf Messstellen im regelmäßigen Grundwassermonitoring enthalten. Auch die Häufigkeit der Beprobungen wurde im Laufe der Zeit mehrfach angepasst. Derzeit werden zwei Mal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst, Proben genommen.

Ist das Grundwasser belastet?

Beim Grundwasser fallen vor allem teilweise erhöhte Werte von Chrom(VI) auf.

Eine Überschreitung der Geringfügigkeitsschwellenwerte für Chrom(Gesamt) bzw. Chrom(VI) im Grundwasser ist in den Grundwassermessstellen auf dem Werksgelände und der unmittelbaren Umgebung nachweisbar. Die höchsten Konzentrationen für Chrom(VI) sind immer in den Werksbrunnen 1 und 2 innerhalb des Geländes aufgetreten.

Ein weitreichender Transport von Schadstoffen mit dem Abstrom des Grundwassers in Richtung der Grundwasserfließrichtung ist bisher nicht nachzuweisen. Trotz der erhöhten Chrom(VI)-Werte im Grundwasser war ein Einfluss auf das Trinkwasser bisher nicht gegeben und ist derzeit nicht zu erwarten. Die Trinkwassergewinnung erfolgt südwestlich von Wössingen, der Grundwasserabstrom geht jedoch nach Nordwesten. Die Trinkwassergewinnung für Weingarten erfolgt zwar in nord-westlicher Richtung, ist aber mehrere Kilometer entfernt (Näheres beim Thema Trinkwasser).

Für den Sanierungsbedarf ist Chrom(VI) der bedeutendste Schadstoff. Es sind auch andere Schadstoffe teilweise erhöht, diese werden bei der Sanierung mit berücksichtigt.

Nähere Informationen zum Grundwasser:

Auszug aus den Messungen des Grundwassermonitorings 2021 - 2026 für Chrom gesamt und Chrom VI [PDF-Dokument: 161 kB]

Grundwasserverhältnisse [PDF-Dokument: 4.1 MB]

3. Trinkwasser

Ist das Trinkwasser in Walzbachtal gefährdet?

Nach aktuellem Stand ist das Trinkwasser nicht gefährdet.

Die jährlichen verpflichtenden Untersuchungen des Trinkwassers auf Chrom (gesamt) in Walzbachtal durch das Gesundheitsamt des Landratsamts Karlsruhe liegen in den letzten Jahren deutlich sowohl unter dem derzeitigen als auch dem zukünftig einzuhaltenden Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Chrom (gesamt).

Die Werte entsprechen den Ergebnissen anderer Wasserversorgungen im Landkreis Karlsruhe. Auch in zusätzlichen Eigenkontrollen durch den Wasserversorger zuletzt vom Mai 2026 im Brunnen 2 + 3 und im Hochbehälter Herdweg wurden Chromwerte in dieser Größenordnung gemessen.

Im Rahmen der amtlichen Begehung der Zentralen Wasserversorgung (ZWV) Walzbachtal Anfang Oktober 2026 wurden auch amtliche Untersuchungen auf den Parameter Chrom(VI) getätigt. Mit Ergebnissen ist im Verlauf des Oktobers zu rechnen.

Weitere Informationen zum Trinkwasser

Ist das Trinkwasser in den umliegenden Gemeinden gefährdet?

Nach aktuellem Stand ist auch das Trinkwasser in den umliegenden Gemeinden nicht gefährdet.

1. Wasserversorgung Weingarten

In Richtung des Grundwasserabstroms nach Nordwesten liegen die beiden Gewinnungsbrunnen des Pumpwerks Schmalenstein der ZWV Weingarten. Diese Brunnen liegen jedoch mehr als 5 km vom Zementwerk entfernt. Dem Gesundheitsamt liegen für die Wasserversorgung Weingarten ebenfalls Untersuchungsergebnisse zu Chrom (gesamt) vor. Die gemessenen Konzentrationen sind durchgehend niedrig und unauffällig.

2. Wasserversorgung Bretten/Gondelsheim

Gondelsheim liegt im Versorgungsgebiet der zentralen Wasserversorgung Bretten. In diesem Versorgungsgebiet wird Mischwasser aus 65 % Bodenseewasser und 35 % Eigenwasser abgegeben. Die Brunnen des Eigenwassers liegen nicht in Richtung des Grundwasserabstroms des Zementwerkes. Die in Bretten gemessenen Werte für Chrom (gesamt) waren in den letzten Jahren durchgängig sehr niedrig und unauffällig.

4. Luft

Ist die Luft durch die Filterstäube belastet?

Aus allen vorliegenden Untersuchungen ergeben sich keine Belastungen und damit keine Gefährdung der Luft durch die Filterstäube.

Das Zementwerk führt gemäß der Betriebsgenehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe Staubniederschlagsmessungen durch. An zwei Beprobungspunkten in Wössingen und Dürrenbüchig wird aus Vorsorge in Abständen von fünf Jahren der Staubniederschlag auf Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber, Thallium, Chrom, Kupfer, Zink und Benzo(a)pyren untersucht.

Aktuell liegen Werte der Vorbelastungsmessung von März bis September 2012, der erste Messbericht von Juli bis Dezember 2021 sowie die laufende aktuelle Messreihe mit den bislang vorliegenden Messungen für Juli und August 2026 vor. In allen drei Berichten werden die jeweils maßgeblichen Beurteilungswerte unterschritten.

5. Aktuelle Situation an der Steilwand

Worum geht es jetzt?

Unterhalb bzw. vor der Filterstaubhalde befindet sich eine Steilwand. Diese Steilwand verwittert zunehmend und verliert dadurch an Standsicherheit. Außerdem tritt an mehreren Stellen der Steilwand bereits Filterstaub zu Tage.

Die abbruchgefährdete Steilwand muss daher gesichert werden. Nach einem Gutachten ist die einzig technisch mögliche Option dafür eine Gegenschüttung. Durch die Anschüttung eines Erdkörpers soll die Steilwand stabilisiert, der fortschreitenden Erosion entgegengewirkt und einem künftigen möglichen Austritt von Filterstaub entgegengewirkt werden. Dafür hat der Betreiber einen Bauantrag gestellt.

Wie standsicher ist die Steilwand an der Filterstaubhalde derzeit?

Nach einem Gutachten ist zu erwarten, dass weitere Abrisse von vorspringenden Felsnasen, tiefreichende Ausbisse und Rutschungen sowie weitere Aus- und Abbrüche von Kluftkörpern in den nächsten Jahren und Jahrzehnten eintreten werden. Das bereits stark unregelmäßige Relief wird dadurch stetig unsteter. Dies bedeutet, dass mit sukzessiver weiterer Verwitterung zu rechnen ist, nicht aber mit einem Nachgeben der ganzen Steilwand an sich.

Wurden verschiedene Sanierungsvarianten geprüft?

Neben der Sicherung durch eine Gegenschüttung wurden alternative Maßnahmen wie Felsanker, Netze, das Absaugen oder Abgraben freiliegender Filterstäube, eine Freilegung von oben mittels Bagger sowie weitere technische Sicherungsvarianten erörtert. Nach dem geotechnischen Gutachten und den fachlichen Bewertungen wurden diese Alternativen jedoch als nicht geeignet oder nicht ausreichend wirksam angesehen.

Im Ergebnis wurde die geplante Gegenschüttung der Bruchwand als einzige technisch grundsätzlich umsetzbare Sicherungsmaßnahme zur Abdichtung der Austrittsstellen weiterverfolgt.

Welche Sofortmaßnahmen sind bei möglichen weiteren Austritten vorgesehen?

Zur Vermeidung einer möglichen Schadstofffreisetzung werden bei einem relevanten Austritt oder Ausbruch belasteten Materials unverzüglich Sicherungsmaßnahmen seitens der Betreiberin eingeleitet. Hierzu wird das freigelegte Material zunächst abgedeckt, um den Zutritt von Niederschlagswasser und damit eine mögliche Schadstoffverlagerung zu verhindern. Hierfür werden geeignete Abdeckmaterialien vorgehalten. Ebenso ist schweres Gerät vorhanden.

Welche Naturschutzaspekte sind bei der Sicherung der Steilwand zu beachten?

Bei der Planung und Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen waren und sind auch naturschutzrechtliche Belange, einschließlich der Belange des Artenschutzes, zu berücksichtigen. Die geplanten Sicherungsmaßnahmen betreffen artenschutzrechtliche Belange, geschützte Biotope und allgemein die Eingriffsregelung bei der Rekultivierungsplanung .

Im Rahmen der wiederholten Abstimmungen wurden die verschiedenen Sicherungsvarianten auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Natur und Artenschutz geprüft und bewertet. Für die Umsetzung der nun beantragten Sicherungsmaßnahme (Anschüttung eines Stützkörpers) erfolgten sodann naturschutzfachliche Untersuchungen, die Entwicklung von Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen sowie entsprechende Genehmigungen.

Es mussten unter anderem Konzepte zur Verlagerung bzw. Neuschaffung von Biotopen (hier vor allem für die streng geschützte Kreuzkröte) und zur Sicherstellung ihrer ökologischen Funktion erarbeitet werden. Die Neuanlage eines Ersatzhabitats an anderer Stelle auf dem Gelände ist bereits abgeschlossen.

6. Aktueller Bauantrag

Warum hat die OPTERRA einen Bauantrag gestellt?

Für eine Aufschüttung dieser Größe muss nach den Vorschriften der Landesbauordnung ein Bauantrag eingereicht werden.

Was ist beantragt?

Der Titel des Bauantrags lautet "Errichtung eines Verfüllkörpers zur Stabilisierung der nördlichen Felswand im Steinbruch Böhnlich".

Es geht bei dem Bauantrag also nicht darum, wie künftig mit der Filterstaubhalde umgegangen wird, sondern nur um die Sicherung der Steilwand.

Wie lange dauert die Sicherung der Steilwand?

Nach dem Bauantrag soll die Sicherung durch die Anschüttung ca. 5 Jahre dauern. Grund dafür ist, dass nach dem Bauantrag für die Anschüttung ca. 780.000 Tonnen Material erforderlich sind. Das Material muss in Lagen eingebaut und verdichtet werden.

Warum muss die Gemeinde Walzbachtal das Einvernehmen erteilen?

Der Bereich, in dem die Aufschüttung hergestellt werden soll, befindet sich im sog. Außenbereich. Der Außenbereich sind vereinfacht gesagt die Bereiche einer Gemeinde, die sich nicht innerhalb der "Ortslage" befinden.

Über Bauvorhaben im Außenbereich entscheidet die Baurechtsbehörde grundsätzlich im Einvernehmen mit der Gemeinde. Das bedeutet, dass die Gemeinde darüber entscheiden muss, ob sie das Einvernehmen erteilt. Die Gemeinde ist in ihrer Entscheidung aber nicht vollkommen frei, sondern darf das Einvernehmen nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen versagen. Dies bedeutet in diesem Fall, dass die Gemeinde das Bauvorhaben nach den für den Außenbereich maßgeblichen Vorschriften (§ 35 BauGB) beurteilen und auf dieser Grundlage über das Einvernehmen entscheiden muss.

Darüber hinaus muss die Gemeinde auch noch über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Zementwerk" entscheiden. In dem Bebauungsplan ist ein Pflanzgebot geregelt. Aus dem Bereich, für den das Pflanzgebot gilt, soll nun aber Material abgetragen werden, um die Steilwand zu sichern. Das bedeutet, dass die Pflanzungen anders erfolgen müssen, als im Bebauungsplan geregelt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich aber nicht auf den Bereich der Steilwand, die gesichert werden soll. Auch hier entscheidet die Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Erteilt die Gemeinde das Einvernehmen nicht, ist die Baurechtsbehörde verpflichtet zu prüfen, ob sie das Einvernehmen ersetzen muss.

Wie wird der Immissionsschutz berücksichtigt?

Gemäß Bauantrag wird der 2013 vom Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigte maximal zulässige LKW-Verkehr pro Tag nicht überschritten. Es wird derzeit von zwischen 30 und 39 LKW pro Tag aufgrund der Aufschüttung ausgegangen.

Bezüglich des Nachbarschafts- bzw. Immissionsschutzes muss durch geeignete bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen sichergestellt sein, dass die gesetzlich geltenden Immissionsrichtwerte sicher eingehalten werden, auch im Zuge der Aufschüttung.

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