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30.07.2026

Flurneuordnung als Instrument für den Hochwasser- und Starkregenschutz

Informationsveranstaltung zum geplanten Verfahren in Bruchsal-Helmsheim

Rund 90 Bürgerinnen und Bürger informierten sich am 27. Juli in der Sporthalle Helmsheim über das geplante Flurneuordnungsverfahren „Bruchsal-Helmsheim (HWS)“. Zu der Informationsveranstaltung hatte die Flurneuordnungsbehörde beim Landratsamt Karlsruhe eingeladen.

Hintergrund des Verfahrens ist der rechtskräftige Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens am Saalbach bei Helmsheim. Für die Umsetzung des Vorhabens benötigt die Stadt Bruchsal Flächen von mehr als einhundert Grundstücken. Um die hierfür erforderliche Flächenbereitstellung sozialverträglich zu gestalten, hat die Stadt beim Landratsamt Karlsruhe die Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens beantragt.

Jürgen Pilz, der Leiter des Amtes für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung im Landratsamt Karlsruhe, erläuterte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die beiden wesentlichen Ziele des geplanten kombinierten Verfahrens. Zum einen sollen die für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens benötigten Flächen bereitgestellt und die Eigentümerinnen und Eigentümer durch eine gerechte Entschädigungsregelung berücksichtigt werden. Zum anderen sollen Maßnahmen des von der Stadt Bruchsal erarbeiteten Starkregenkonzepts umgesetzt werden.

Das rund 700 Hektar große Verfahrensgebiet umfasst die landwirtschaftlichen Flächen rund um Helmsheim. Geplant sind unter anderem Bau- und Pflanzmaßnahmen zur Verringerung der Bodenerosion sowie zur Reduzierung der Abflussgeschwindigkeit von Oberflächenwasser. Dadurch soll wertvoller Mutterboden erhalten, die Versickerung des Niederschlagswassers verbessert und die Landschaft widerstandsfähiger gegenüber Trockenperioden und Starkregenereignissen werden.

Im Rahmen der Informationsveranstaltung betonte Bürgermeister Andreas Glaser die Bedeutung des Vorhabens: „Ohne ein Flurneuordnungsverfahren könnte die Stadt Bruchsal weder das Hochwasserrückhaltebecken noch ihr Starkregenkonzept in absehbarer Zeit umsetzen. Für dieses wichtige Projekt hat sich die Stadt bereit erklärt, den entstehenden Landabzug für die Bau- und Pflanzmaßnahmen durch eigenes Eigentum sowie durch noch durchzuführenden Grunderwerb möglichst vollständig zu übernehmen.“

Vorbehaltlich der Freigabe durch das Land Baden-Württemberg soll das Flurneuordnungsverfahren im Jahr 2027 angeordnet werden. Mit Beginn des Verfahrens erhält die Stadt Bruchsal den Besitz der für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens erforderlichen Flächen im Bereich des Saalbachs. Nach Abschluss der Baumaßnahmen und der Umsetzung des Starkregenkonzepts werden die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in sogenannten Wunschterminen zur Neuverteilung ihrer über 1.600 Grundstücke angehört. Auf dieser Grundlage erfolgt anschließend die Neuordnung aller vom Verfahren betroffenen Grundstücke.

Die Präsentation der Informationsveranstaltung, eine Übersichtskarte des Verfahrensgebiets sowie weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg unter www.lgl-bw.de/4643 zur Verfügung.

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