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27.08.2026

Kontrollen der Lebensmittelüberwachung im Landkreis Karlsruhe zeigen Mängel

Die Lebensmittelüberwachung im Landkreis Karlsruhe hat im Jahr 2025 zahlreiche Kontrollen durchgeführt, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Insgesamt wurden 2.949 Kontrollen in 4.636 Betrieben vorgenommen, darunter Hersteller, Gastronomiebetriebe und Einzelhändler. Die Überprüfungen erfolgten risikoorientiert und wurden bei Bedarf durch anlassbezogene Kontrollen ergänzt, etwa nach Beschwerden durch Verbraucher. Dabei kam es zu 1.107 Maßnahmen. In der Folge wurden unter anderem 57 Anordnungen, 43 Mängelberichte und 37 Bußgelder ausgesprochen. In zwei Fällen leitete die Behörde Strafverfahren ein. Acht Betriebe schränkten ihren Betrieb aufgrund akuter hygienischer Mängel vorübergehend freiwillig ein.

Im Rahmen der Überwachung wurde darüber hinaus ein umfangreicher Fall festgestellt, der die Vorschriften zur Einfuhr von Lebensmitteln aus Nicht-EU-Staaten betraf. Ziel der EU-Regelungen ist es insbesondere, die Einschleppung von Tierseuchen sowie gesundheitliche Risiken durch nicht kontrollierte Lebensmittel zu verhindern. Ein Unternehmen versuchte, rund eine Tonne Süßwaren unterschiedlicher Sorten aus Syrien nach Deutschland einzuführen. Die Lieferung bestand überwiegend aus pralinenähnlichen Süßwaren mit Pistazien sowie aus weiteren Schokoladenprodukten und sogenannten Raha-Spezialitäten. Ein Teil der Ware war verpackt und mit Etiketten versehen. Ein weiterer Teil lag als lose Ware ohne ausreichende Kennzeichnung vor, sodass die genaue Zusammensetzung der Produkte nicht nachvollziehbar war.

Grundsätzlich ist die Einfuhr von Fleisch, Wurst, Milch, Käse und anderen tierischen Lebensmitteln aus Drittländern in die Europäische Union verboten oder nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig. Eine EU-Verordnung legt fest, aus welchen Drittländern bestimmte tierische Erzeugnisse überhaupt in die Europäische Union eingeführt werden dürfen. Für Milch und Milcherzeugnisse von Rindern gelten dabei spezielle Anforderungen. Nur sogenannte gelistete Länder dürfen solche Produkte in die EU importieren. Ist ein Drittland, wie im vorliegenden Fall Syrien, nicht gelistet, ist die Einfuhr entsprechender Waren grundsätzlich unzulässig.

Die betroffene Sendung wurde zunächst am Flughafen Stuttgart festgestellt und durch den Zoll zurückgewiesen. Gründe hierfür waren unter anderem die Herkunft der Ware aus einem Drittland, der enthaltene Pistazienanteil, der eine spezielle Kontrolle über eine zugelassene Grenzkontrollstelle erfordert hätte, sowie erhebliche Kennzeichnungsmängel. Daraufhin wurde die Anmeldung der Ware zunächst durch den Lebensmittelunternehmer zurückgezogen und ein erneuter Einfuhrversuch über eine andere Grenzkontrollstelle angekündigt. Die Ware wurde anschließend weitertransportiert und gelangte schließlich über unbekannte Wege in ein Lager des Unternehmens im Landkreis Karlsruhe.

Im Rahmen einer Kontrolle des Lagers stellten die Lebensmittelkontrolleure Produkte mit erheblichen Mängeln fest. Neben fehlenden Unterlagen zur Rückverfolgbarkeit der Ware, bestanden auch deutliche hygienische Defizite in dem angrenzenden Produktionsbereich.
Zudem stellte sich heraus, dass einzelne Produkte Milch beziehungsweise Milcherzeugnisse als Zutaten enthielten, die aus Syrien nicht hätten eingeführt werden dürfen. Aufgrund dessen fand eine Sperrung der im Lager befindlichen Waren statt. Eine sofortige Produktionsuntersagung wurde angeordnet, woraufhin der Lebensmittelunternehmer sich entschied, die Produktion freiwillig gänzlich einzustellen. Neben den unzulässig eingeführten Süßwaren mussten sämtliche hergestellte Produkte sowie offene Rohwaren, da diese aufgrund der hygienischen Zustände als nicht zum Verzehr geeignet eingestuft wurden, vernichtet werden.

Neben den lebensmittel- und veterinärrechtlichen Verstößen ergaben sich im Verlauf des Verfahrens weitere Unklarheiten hinsichtlich der Unternehmensstruktur und der angegebenen Betriebsadressen. So konnte ein angeblicher Firmensitz teilweise nicht verifiziert werden, der Einfuhrweg der Produkte blieb schleierhaft. Zudem wurden die betroffenen Produkte weiterhin über Online-Handelsplattformen angeboten. Aufgrund der Vielzahl und Schwere der festgestellten Verstöße wurde der Vorgang wegen des Anfangsverdachts einer Straftat an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der Lebensmittelüberwachung lag auch 2025 auf der Untersuchung von Proben. Von 1.969 erhobenen Proben, darunter Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände, wurden 224 beanstandet. Zudem war das Amt an zahlreichen Rückrufen beteiligt: In 18 Fällen ging eine Schnellwarnung vom Landkreis Karlsruhe aus, insgesamt wirkte die Behörde an 207 Rückrufverfahren mit und kontrollierte die Umsetzung in den Betrieben.

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