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10.07.2026

Landkreis nutzt alle Spielräume des Regelungsbefreiungsgesetzes

Das Land ermöglicht seit kurzer Zeit Gemeinden und Landkreisen mit dem „Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von landesrechtlichen Regelungen“ neue Formen der Aufgabenerledigung und der interkommunalen Zusammenarbeit zu erproben. Ziel ist es, Handlungsspielräume zu erweitern, bürokratische Belastungen zu reduzieren und innovative Lösungsansätze aus der kommunalen Praxis heraus zu entwickeln.

Dem Verwaltungsausschuss des Kreistages, der am 9. Juli im Panoramasaal der Albtal-Verkehrsgesellschaft in Karlsruhe tagte, wurde berichtet, dass die Karlsruher Landkreisverwaltung nicht nur eigene Bereiche identifiziert hat, die einfacher und praxisgerechter gestaltet werden können, sondern darüber hinaus auch sämtliche Regelungsbefreiungen anwendet, die das Land anderen Landkreisen bislang gestattet hat. Basis hierfür ist ein landesweit abgestimmtes Verfahren, das der Landkreistag Baden-Württemberg entwickelt hat. Dieser prüft alle Vorschläge, bündelt gleichgelagerte Anliegen und macht auch von seinem eigenen Antragsrecht Gebrauch. „Auf diese Weise konnten bereits 81 ganz konkrete Erleichterungen erzielt werden, die nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Verwaltungsaufwand entlasten, sondern auch für die Einwohnerinnen und Einwohner konkreten Nutzen bringen“, berichtete Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Nun müsse die Praxis zeigen, dass sich die Erleichterungen tatsächlich bewähren, um dann in eine dauerhafte Änderung des Landesrechts einzumünden.

Die Bandbreite ist weit und zielt mit Befreiungen von Vorschriften des Beamten-, Haushalts- und des Kommunalwahlrechts zusammen mit dem Abbau von Verfahrens- und Dokumentationspflichten hauptsächlich auf die Vereinfachung interner Verwaltungsabläufe. Wenn auf diese Weise Verwaltungsverfahren beschleunigt werden können, kommt das wiederum den Einwohnerinnen und Einwohnern zugute. Doch auch handfeste Erleichterungen wurden eingeführt. So kann jetzt zum Beispiel eine einmal erteilte Baugenehmigung länger genutzt werden. Für den Fall, dass mit dem Bau erst später begonnen wird, muss deshalb das gesamte Genehmigungsverfahren nicht erneut durchlaufen werden. Auch bürokratische Blüten wurden beseitigt wie die seit 1965 bestehende Pflicht, die Länge der Gemeindeverbindungsstraßen regelmäßig an das Statistische Landesamt melden zu müssen und zwar auch dann, wenn die Straßen noch nicht mal um einen Meter verändert wurden. Künftig müssen nur noch Veränderungen mitgeteilt werden.

Der ganz große Wurf sei das zwar bisher noch nicht, so Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, aber erste Impulse für die Aufgaben- und Standardkritik sind gesetzt und die neue Landesregierung hat den Impuls im Koalitionsvertrag ausdrücklich aufgegriffen. Nun gelte es, weitere Erleichterungsmöglichkeiten zu identifizieren.

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