Waldbrandgefahr gesunken: Landkreis Karlsruhe hebt Sperrung von Grillstellen im Wald auf
Aufgrund der aktuell gesunkenen Waldbrandgefahr hat das Landratsamt Karlsruhe die Allgemeinverfügung vom 28. Juli zur Sperrung von Grill- und Feuerstellen im Wald mit Wirkung zum 7. September aufgehoben. Die Nutzung der öffentlichen Grillstellen im Wald ist damit wieder erlaubt.
In den vergangenen Tagen haben wiederholte Niederschläge und kühlere Temperaturen zu einer deutlichen Entspannung der Waldbrandlage im Landkreis Karlsruhe geführt. Auch die aktuellen Wetterprognosen lassen keine erneute Trockenperiode erwarten. Die rechtlichen Vorausset-zungen für ein Fortbestehen der Sperrung sind damit entfallen.
Unabhängig davon bleibt das generelle Rauchverbot im Wald gemäß § 41 Abs. 3 Landeswaldgesetz bis einschließlich 31. Oktober bestehen. Dieses Verbot gilt in allen Wäldern Baden-Württembergs und dient weiterhin dem vorbeugenden Brandschutz. Das Forstamt appelliert an die Bevölkerung, auch weiterhin umsichtig zu bleiben.
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr in der Region sind abrufbar unter:
www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html
Die Bekanntmachung zum Widerruf der Allgemeinverfügung ist veröffentlicht unter:
www.landkreis-karlsruhe.de > Aktuelles > Amtliche Bekanntmachungen und den Link https://t1p.de/djmio