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Verwaltungsausschuss des Kreistags will Aussetzung der reduzierten Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxen in Bruchsal und Bretten

Gremium fordert Kassenärztliche Vereinigung zum Dialog auf

Nachdem die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg bereits die Bereitschaftspraxen in Stutensee-Blankenloch, Waghäusel-Kirrlach und Ettlingen geschlossen hat wurden die Öffnungszeiten in den Brettener und Bruchsaler Praxen um die Hälfte gekappt: Bretten wird seit dem 1. Juli nur am Wochenende sowie an Feiertagen zwischen 10 und 16 Uhr betrieben, Bruchsal mittwochs und freitags von 16 bis 19 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen von 9 bis 19 Uhr. Dagegen macht sich nun der Verwaltungsausschuss des Kreistages stark, der am 9. Juli im Panoramasaal der Albtal-Verkehrsgesellschaft zusammenkam. Er forderte die Kassenärztliche Vereinigung einstimmig auf, die Reduzierung der Öffnungszeiten auszusetzen und in einen konstruktiven Austausch einzutreten, wie sich die Kappung tatsächlich auswirkt und wie eine leistungsfähige und patientenorientierte Notfallversorgung dauerhaft sichergestellt werden kann, was gesetzlicher Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung ist. Ebenso pocht das Gremium darauf, dass der Bereitschaftsdienst durch Kooperationen und organisatorische Verknüpfungen mit zugelassenen Krankenhäusern zu gewährleisten ist.

„Ein weiteres Mal hat uns die Kassenärztliche Vereinigung vor vollendete Tatsachen gestellt und ein gefordertes Gespräch zusammen mit den Brettenern und Bruchsaler Oberbürgermeistern abgelehnt“ berichtete Landrat Dr. Christoph Schnaudigel verbunden mit dem Hinweis, dass dies auch bei der Schließung der Praxen in Waghäusel-Kirrlach und Ettlingen so war. Dies könne nicht hingenommen werden, denn Schließungen und Verkürzung der Öffnungszeiten wirken sich nachteilig auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Karlsruhe aus. Die Menschen müssen weitere Anfahrtswege zu den verbleibenden Bereitschaftspraxen sowie längere Wartezeiten in Kauf nehmen, wenn sich die Patientinnen und Patienten auf weniger Standorte verteilen. Auffangen müssen die eingeschränkten Öffnungszeiten letztlich die Notaufnahmen in den Kliniken, die damit die ärztliche Versorgung sicherstellen.

Dass die Inanspruchnahme der Praxen gering sei, was die Kassenärztliche Vereinigung neben einem zunehmenden Mangel an ärztlichem Personal als Begründung für die Reduzierung der Öffnungszeiten angibt, lässt der Landrat nicht gelten. Im Schnitt kamen mindestens 115 Patientinnen und Patienten pro Woche nach Bretten und über 244 nach Bruchsal. Erfahrungen nach der Schließung der Bereitschaftspraxis in Ettlingen im November 2025 zeigen, dass die Rettungswagen-Einsätzen in Folge um 119 Einsätze anstiegen, was ohne die Privat-Initiative eines Arztes und der Stadt Ettlingen mit dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) vermutlich noch viel höher ausgefallen wäre. Die Notarzteinsätze sind dort um 34 Prozent gestiegen. Brisant wirkt sich das deutlich eingeschränktere Angebot der Notfallpraxen auch auf die zentralen Notaufnahmen der Kliniken aus: die Fallzahl stieg an Rechbergklinik Bretten im Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2025 um 10,5 %, und in der Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal um 6,2 %. Weil erfahrungsgemäß rund die Hälfte der Fälle gar nicht in den Behandlungsauftrag der Kliniken fallen werden dadurch räumliche und personelle Kapazitäten blockiert, was Behinderungen und Verzögerungen in der Versorgung Schwerkranker bedeutet und Rettungsdienste unnötig lange Transportzeiten auf der Suche nach versorgungsfähigen zentralen Notaufnahmen beschert.

Das Gremium begrüßte, dass sich Landrat Dr. Christoph Schnaudigel aufgrund der wiederholten Reduzierung des Angebots an den neuen Minister für Soziales, Arbeit und Gesundheit Oliver Hildenbrand gewandt hat. Das Ministerium muss nun endlich eine Aussage treffen, ob die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg mit dem unabgestimmten Vorgehen und dem fortgesetzten Abbau von Standorten und Vorhaltezeiten ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag heute und künftig noch in ausreichendem Maße gerecht wird, und sie dazu anhalten, die ambulante Gesundheitsversorgung in den Regionen gemeinsam mit den Kommunen und den Krankenhäusern zu gestalten.

10.07.2026 
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