Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung
Vermessung
Führung des Liegenschaftskatasters
Das Liegenschaftskataster stellt den einzigen flächendeckenden und aktuellen Nachweis der Flurstücke dar. Zusammen mit dem Grundbuch dient es der Sicherung des Grundeigentums und des Grundstücksverkehrs.
Das Liegenschaftskataster kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn wesentliche und inhaltliche Änderungen an Flurstücken zeitnah durch Liegenschaftsvermessungen erfasst und die Unterlagen aktualisiert werden.
Die Aktualisierung erfolgt im Sachgebiet Liegenschaftskataster und Service. So müssen beim Verkauf von Flurstücksteilen (Flurstückszerlegung), bei Baulandumlegungen und beim Bau von Straßen oder sonstigen Bauvorhaben, neue Flurstücksgrenzen gebildet, in der Örtlichkeit vermessen und auf Antrag gekennzeichnet werden. Auch Änderungen der Nutzungsarten und neu errichtete oder veränderte Gebäude werden aufgemessen (Gebäudeaufnahme).
Für sämtliche der ca. 400.000 Flurstücke im Landkreis sind in den Dateien des Liegenschaftskatasters Informationen zur Festlegung der Flurstücksgrenzen, Flächengröße, Nutzungsart, Lagebezeichnung, Gebäudebestand u. a. hinterlegt.
Eigentümer und Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegen, können bei der Servicestelle Vermessung (siehe Kontaktangaben) Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.
Durchführung von Vermessungen
- Grenzfeststellungen
- Gebäudeaufnahmen
- Baulandumlegungen
- Straßenvermessungen
- Ingenieurvermessungen ((Schnurgerüst, Lageplan zum Baugesuch, u.a.)
- Topografische Aufnahmen
- Vermessungstechnische Gutachten
Dabei kommen modernste Geräte und Messmethoden zum Einsatz.
Auskunft und Beratung erhalten Sie hier bei der Servicestelle Vermessung (s. Kontaktangaben).
Geoinformation
Der Aufgabenbereich Geoinformation umfasst den Betrieb eines Geoinformationssystems (GIS) sowie die Erstellung von Karten und Plänen.
Ein Geoinformationssystem (GIS) ist ein IT-basiertes System zur Erfassung, Speicherung, Analyse und Darstellung räumlich bezogener Daten. Es ermöglicht die Verknüpfung von geografischen Informationen (wie Karten oder Satellitenbildern) mit sachlichen Attributen (wie Grundstücksgrößen, Bodenbeschaffenheit oder Infrastrukturdaten). Durch das Übereinanderlegen verschiedener Informationsebenen werden komplexe räumliche Zusammenhänge sichtbar. Dies bildet eine entscheidende Grundlage für die Planung und Verwaltung öffentlicher Aufgaben, beispielsweise in der Flächennutzung, im Naturschutz, im Straßenbau oder im Katasterwesen.
Über das Bürger-GIS stellt das Landratsamt der Öffentlichkeit eine Vielzahl an raumbezogenen Informationen zur Verfügung, zum Beispiel über KARLA.maps.
Fragen gerne an die Vermessungsstelle (s. Kontaktangaben) richten.
Flurneuordnung
Allgemeine Informationen
Die Flurneuordnung ist über die frühere Bedeutung einer rein agrarstrukturellen Bodenordnung hinaus zu einem umfassenden Instrument zur Entwicklung des ländlichen Raumes geworden und besonders geeignet, die Ziele der Landentwicklung sozialverträglich umzusetzen.
Die Flurneuordnungsverfahren werden von der gemeinsamen Dienststelle des Landkreises Karlsruhe und des Enzkreises durchgeführt.
Gemeinsame Dienststelle für Flurneuordnung
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
0721 95980-200
PoststelleKA@lgl.bwl.de
Mehrwert der Flurneuordnungsverfahren
- Flurneuordnungsverfahren dienen der Verbesserung der Agrarstruktur:
Die Produktions- und Arbeitsbedingungen für die Landwirtschaft werden durch die Planung und den Bau leistungsfähiger Wegenetze sowie durch die Schaffung zweckmäßiger Grundstücksformen und -größen erheblich verbessert. - Flurneuordnungsverfahren verbessern die Infrastruktur:
Öffentliche Vorhaben wie neue Straßentrassen, Bahnstrecken, Hochwasserschutzanlagen usw. benötigen Flächen und zerschneiden die Feldflur. Die Flurneuordnung bietet die Möglichkeit, diese Flächen sozialverträglich bereitzustellen. Feldwege und die Grundstücke werden an die neue Situation angepasst und so Nachteile für die allgemeine Landeskultur vermieden. - Flurneuordnungsverfahren fördern Naturschutz und Erosionsschutz:
Durch Erhaltung und Neuanlage von Biotopsystemen und deren Vernetzung werden die Erfordernisse des Natur- und Landschaftsschutzes nachhaltig unterstützt. Dem Erosionsschutz kann durch bauliche und landschaftspflegerische Maßnahmen Rechnung getragen werden.
Insgesamt wird durch die Flurneuordnung die Entwicklung des Landkreises Karlsruhe mit seinen Städten und Gemeinden nachhaltig gefördert und unterstützt. Neben einkommenswirksamen Verbesserungen für die Land- und Forstwirtschaft werden in großem Umfang Leistungen für die Allgemeinheit erbracht.