Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung
Vermessung
Führung des Liegenschaftskatasters
Das Liegenschaftskataster stellt den einzigen flächendeckenden und aktuellen Nachweis der Flurstücke dar.
Zusammen mit dem Grundbuch dient es der Sicherung des Grundeigentums und des Grundstücksverkehrs.
Das Liegenschaftskataster kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn wesentliche und inhaltliche Änderungen an Flurstücken zeitnah durch Liegenschaftsvermessungen erfasst und die Unterlagen aktualisiert werden.
Die Aktualisierung erfolgt im Sachgebiet Liegenschaftskataster.
So müssen beim Verkauf von Flurstücksteilen (Flurstückszerlegung), bei Baulandumlegungen und beim Bau von Straßen oder sonstigen Bauvorhaben, neue Flurstücksgrenzen gebildet, in der Örtlichkeit vermessen und auf Antrag gekennzeichnet werden. Auch Änderungen der Nutzungsarten und neu errichtete oder veränderte Gebäude werden aufgemessen (Gebäudeaufnahme).
Alle Vermessungsschriften, die im Zusammenhang mit Liegenschaftsvermessungen von den befugten Stellen gefertigt werden, sind im Sachgebiet Qualitätssicherung daraufhin zu überprüfen, ob sie zur Fortführung des Liegenschaftskatasters geeignet sind (Eignungsprüfung). Dabei ist es unerheblich, ob ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbV) oder die untere Vermessungsbehörde die Vermessungsschriften gefertigt hat.
Für sämtliche der ca. 400 000 Flurstücke im Landkreis sind in den Dateien des Liegenschaftskatasters Informationen zur Festlegung der Flurstücksgrenzen, Flächengröße, Nutzungsart, Lagebezeichnung, Gebäudebestand u. a. hinterlegt.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, kann Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten (Servicestelle).
Durchführung von Vermessungen
- Grenzfeststellungen
- Gebäudeaufnahmen
- Baulandumlegungen
- Straßenvermessungen
- Ingenieurvermessungen
- Vermessungstechnische Gutachten
Dabei kommen modernste Geräte und Messmethoden zum Einsatz.
Flurneuordnung
Allgemeine Informationen
Die Flurneuordnung ist über die frühere Bedeutung einer rein agrarstrukturellen Bodenordnung hinaus zu einem umfassenden Instrument zur Entwicklung des ländlichen Raumes geworden und besonders geeignet, die Ziele der Landentwicklung sozialverträglich umzusetzen.
Die Flurneuordnungsverfahren werden von der gemeinsamen Dienststelle des Landkreises Karlsruhe und des Enzkreises durchgeführt.
Gemeinsame Dienststelle für Flurneuordnung
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
0721 95980-200
PoststelleKA@lgl.bwl.de
Mehrwert der Flurneuordnungsverfahren
- Flurneuordnungsverfahren dienen der Verbesserung der Agrarstruktur:
Die Produktions- und Arbeitsbedingungen für die Landwirtschaft werden durch die Planung und den Bau leistungsfähiger Wegenetze sowie durch die Schaffung zweckmäßiger Grundstücksformen und -größen erheblich verbessert. - Flurneuordnungsverfahren verbessern die Infrastruktur:
Öffentliche Vorhaben wie neue Straßentrassen, Bahnstrecken, Hochwasserschutzanlagen usw. benötigen Flächen und zerschneiden die Feldflur. Die Flurneuordnung bietet die Möglichkeit, diese Flächen sozialverträglich bereitzustellen. Feldwege und die Grundstücke werden an die neue Situation angepasst und so Nachteile für die allgemeine Landeskultur vermieden. - Flurneuordnungsverfahren fördern Naturschutz und Landentwicklung:
Durch Erhaltung und Neuanlage von Biotopsystemen und deren Vernetzung werden die Erfordernisse des Natur- und Landschaftsschutzes nachhaltig unterstützt.
Insgesamt wird durch die Flurneuordnung die Entwicklung des Landkreises Karlsruhe mit seinen Städten und Gemeinden nachhaltig gefördert und unterstützt. Neben einkommenswirksamen Verbesserungen für die Land- und Forstwirtschaft werden in großem Umfang Leistungen für die Allgemeinheit erbracht.