Heilpraktiker
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe ist für die Erteilung und Rücknahme der Heilpraktikerlaubnis im Regierungsbezirk Karlsruhe (Region Nordbaden) zuständig. Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker gemäß des Heilpraktikergesetztes beantragen möchte, stellt beim Landratsamt Karlsruhe den entsprechenden Antrag.
Informationen zum Erlaubnisverfahren können dem jeweiligen Informationsschreiben entnommen werden.
Aktueller Hinweis
Am 21.03.2025 ist die neue Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift (HP-VwV) des Sozialministeriums in Kraft getreten. Die HP-VwV wurde am 30.04.2025 im gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg (GABl. 2025, S. 460) veröffentlicht.
Wesentliche Änderungen sind:
- bei der Antragstellung zur Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß §30a BZRG erforderlich
- die Inhalte der Kenntnisüberprüfung wurden präzisiert und ergänzt
- die begrenzten Wiederholungsmöglichkeiten bei nicht bestandener Kenntnisüberprüfung
- Anzeigeobliegenheiten
Wir haben unsere Anträge und Informationsschreiben aktualisiert.
Diesen können Sie die Änderungen bzw. Neuerungen entnehmen.
Die Änderungen gelten ab der HP-Überprüfung im Herbst 2025.