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Heilpraktiker

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe ist für die Erteilung und Rücknahme der Heilpraktikerlaubnis im Regierungsbezirk Karlsruhe (Region Nordbaden) zuständig. Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker gemäß des Heilpraktikergesetztes beantragen möchte, stellt beim Landratsamt Karlsruhe den entsprechenden Antrag.

Informationen zum Erlaubnisverfahren können dem jeweiligen Informationsblatt entnommen werden.