Behindertenbeauftragte
Die Beauftragte für Belange von Menschen mit Behinderung hat ein vielfältiges Aufgabengebiet. Dieses soll im Folgenden erläutert werden. Hierfür können Sie auch die einfache Sprache wählen.
Behindertenbeauftragte (einfache Sprache)
Die Behinderten-Beauftragte hilft den Politikern und den Ämtern, wenn es um Menschen mit Behinderung geht.
Sie soll bei wichtigen Themen gefragt werden.
Die Politiker können dann gute Entscheidungen treffen.
Die Behinderten-Beauftragte kann jeder anrufen oder einen Brief schreiben:
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- wenn man Hilfe braucht,
- um sich zu beschweren.
- wenn man Hilfe braucht,
Das nennt man Ombudsfrau. Die Behinderten-Beauftragte ist auch Ombudsfrau.
Die Behinderten-Beauftragte kümmert sich um Barriere-Freiheit, das heißt, jeder kann überall hinkommen, ohne Hindernisse,
und jeder kann alles lesen oder sehen oder hören, zum Beispiel im Internet.
Für die Behinderten-Beauftragte ist es wichtig,
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- dass jeder Mensch mit Behinderung nach seiner Meinung gefragt wird,
- dass jeder Mensch dort wohnen und arbeiten kann wo er will,
- dass jeder Mensch dort auch seine Freizeit verbringen kann, wie er will.
- dass jeder Mensch mit Behinderung nach seiner Meinung gefragt wird,
In schwerer Sprache heißt das Sozial-Raum-Orientierung, das Wort ist aber wichtig!
Behindertenbeauftragte
Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen berät den Landkreis in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen und arbeitet mit der Verwaltung zusammen. Zudem ist sie Ombudsfrau. Die Beauftragte des Landkreises nimmt neben ihren eigenen Aufgaben die Koordination der Beauftragten bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wahr. Es können außerdem Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene gebildet werden.
Die Beauftragte ist bei allen Vorhaben der Gemeinden und des Landkreises, soweit die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind, frühzeitig zu beteiligen.
Die kommunale Behindertenbeauftragte ist unabhängig und nicht weisungsgebunden.
Öffentliche Stellen sollen die Beauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Akteneinsicht.
Die Beauftragte arbeitet in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen mit. Alle Überlegungen und Aktivitäten sind darauf ausgerichtet, die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Dazu gehören insbesondere die Schaffung von umfassender Barrierefreiheit, die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bezügen und Lebensbereichen sowie die Ausrichtung an den Belangen des einzelnen Menschen (Individualisierung) im frei gewählten Lebensraum (Sozialraumorientierung).