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Herr Schmidt

Amt für Umwelt und Arbeitsschutz

Immissionsschutz und Kreislaufwirtschaft

Rechtliche Beratung bei 51.31002/04 und Übernahme abfallrechtlich schwieriger Fälle von 51.31002/04, Gesamter Landkreis: Abfall- und immissionsschutzrechtliche Verwaltungs- und Rechtsverfahren bei Abfallverwertungsanlagen mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung (Ziff. 8.9 bis 8.12 der 4.BImSchV), Bearbeitung immissionsschutzrechtliche Beschwerden bei nicht genehmigungspflichtigen Anlagen, privat betriebenen Anlagen (kein Gewerbe)

+49 721 936-87880

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