Das Landratsamt Karlsruhe erlässt eine Allgemeinverfügung über das Verbot der Straßenprostitution im Bruchsaler Gewerbegebiet "Wendelrot"Das Erbringen von sexuellen Dienstleistungen im öffentlichen und im öffentlich einsehbaren privaten Raum, jede Form der Ansprache zu diesem Zweck sowie jeder Aufenthalt von Prostituierten zur Geschäftsanbahnung ist in Teilen der Stadt Bruchsal vorerst nicht mehr erlaubt. Als zuständige Behörde hat das Landratsamt Karlsruhe eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Straßenprostitution im Bruchsaler Gewerbegebiet „Wendelrot“ verbietet und die ab Dienstag, 26. August, in Kraft tritt. Grundlage dafür ist das Prostituiertenschutzgesetz. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro belegt werden. Die Allgemeinverfügung endet nach Ablauf des 31. März 2026. Konkret benannt für das Verbot ist das Gebiet Bundesautobahn 5 – Bundeseisenbahnstrecke Graben-Neudorf-Bruchsal – Bundesstraße 35 – Saalbachkanal – südliche Grundstücksgrenze Baumarkt „Bauhaus“ – Bundesautobahn 5 sowie zuzüglich des kompletten Straßenraums der Kammerforststraße östlich der Kreuzung mit der Bundesstraße 35 bis 100 Meter nach dem Kreuzungspunkt beider Straßen. Dorthin hatte sich in den zurückliegenden Monaten die Straßenprostitution aus der Stadt Karlsruhe nach dem dortigen Verbot umfänglich verlagert, einhergehend mit einer zunehmenden Anzahl an Störungen der Sicherheit und Ordnung in diesem Gebiet. Die Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landratsamtes unter www.landkreis-karlsruhe.de in der Rubrik „Aktuelles - Amtliche Bekanntmachungen“ bekannt gegeben. |
| 20.08.2025 |