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Ansprechpersonen

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Betreuungsort der Kindertagespflegeperson im Landkreis Karlsruhe. Sofern eine Kindertagespflegeperson außerhalb des Landkreises Karlsruhe eingesetzt ist, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort des betreuenden Kindes im Landkreis Karlsruhe.

Liste der Ansprechpersonen

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