Das Landratsamt Karlsruhe verlängert die Allgemeinverfügung über das Verbot der Straßenprostitution im Bruchsaler Gewerbegebiet "Wendelrot" und erweitert um das Gebiet der "Bahnstadt"Das Erbringen von sexuellen Dienstleistungen im öffentlichen und öffentlich einsehbaren privaten Raum sowie jeder Aufenthalt von Prostituierten zur Geschäftsanbahnung bleibt in Teilen der Stadt Bruchsal weiterhin verboten. Als zuständige Behörde hat das Landratsamt Karlsruhe eine neue Allgemeinverfügung erlassen, welche nahtlos an die bestehende und am 31. März auslaufende Verfügung anschließt und die Straßenprostitution über das Bruchsaler Gewerbegebiet „Wendelrot“ hinaus auch im Gebiet „Bahnstadt“ verbietet. Die neue Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 1. April in Kraft und gilt bis zum Samstag, 31. Oktober. Grundlage dafür ist das Prostituiertenschutzgesetz. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro belegt werden. Das Verbot umfasst zwei Bereiche im Stadtgebiet Bruchsal. Der erste Bereich wird begrenzt durch die Bundesautobahn 5, die Bundeseisenbahnstrecke Graben-Neudorf–Bruchsal, die Bundesstraße 35, den Saalbachkanal, die südliche Grundstücksgrenze des Baumarktes „Bauhaus“ und den anschließenden Feldweg bis zur Bundesautobahn 5. Zusätzlich einbezogen ist der komplette Straßenraum der Kammerforststraße östlich der Kreuzung mit der Bundesstraße 35 bis 100 Meter über den Kreuzungspunkt hinaus. Der zweite Bereich umfasst das Gebiet entlang der Bundeseisenbahnstrecke Heidelberg–Karlsruhe mit den angrenzenden Straßenzügen Bahnübergang Ernst-Blickle-Straße, Ernst-Blickle-Straße, Schnabel-Henning-Straße, Friedensstraße und Werner-von-Siemens-Straße einschließlich der jeweiligen Straßenräume. Ergänzend gelten die Regelungen auch für den vollständigen Straßenraum der Paul-Gerhardt-Straße südwestlich der Kreuzung mit der Ernst-Blickle-Straße bis 50 Meter nach dem Kreuzungspunkt sowie für den entsprechenden Abschnitt der Ernst-Blickle-Straße nordwestlich dieser Kreuzung. Ebenfalls eingeschlossen sind sämtliche Grün- und Platzflächen, die den Adressen Werner-von-Siemens-Straße 2 bis 8 vorgelagert sind. Hintergrund ist, dass sich in der Vergangenheit die Straßenprostitution durch das weiter fortbestehende Verbot in der Stadt Karlsruhe nach Bruchsal verlagert hatte und mit einer zunehmenden Anzahl an Störungen der Sicherheit und Ordnung im Gebiet „Wendelrot“ sowie auch im Gebiet „Bahnstadt“ einherging. Die Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landratsamtes unter www.landkreis-karlsruhe.de in der Rubrik „Aktuelles – Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. |
| 23.03.2026 |