Welche Leistungen erhalte ich und wieviel Geld bekomme ich?
Grundlage für die Leistungen ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach § 3a AsylbLG. Die Höhe hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann Ihnen nur nach einer Prüfung durch den Sachbearbeiter mitgeteilt werden.