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Welche Leistungen erhalte ich und wieviel Geld bekomme ich?

Grundlage für die Leistungen ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach § 3a AsylbLG. Die Höhe hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann Ihnen nur nach einer Prüfung durch den Sachbearbeiter mitgeteilt werden.

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