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Amt für Versorgung und Rehabilitation

Das Amt für Versorgung und Rehabilitation übernimmt Aufgaben der Versorgungsverwaltung und Teile der Sozialhilfe. Aus der Geschichte der Versorgungsverwaltung wird zunächst der Entschädigungsgedanke im Hinblick auf soziales Entschädigungsrecht, Kriegsopfer oder Impfschäden ersichtlich, dem nach dem Ersten Weltkrieg die Unterstützungsleistungen aufgrund von Funktionsbeeinträchtigungen nach dem Schwerbeschädigtengesetz folgten. Diese Leistungen sind ein Teil der Hilfen in besonderen Lebenslagen, z. B. für Menschen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung.

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