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Gewässerschutz und Bachpatenschaften

Städten und Gemeinden bzw. dem Land obliegt die Pflege und Instandhaltung von Gewässern. Durch eine Vereinbarung kann die Unterhaltung eines Gewässerabschnittes an einen Bachpaten abgegeben werden. Das können neben Einzelpersonen auch Gruppen wie Vereine und Schulklassen sein. Bereits als die ersten Bachpatenschaften in Deutschland vergeben wurden, waren einige Gewässer des Landkreises Teil davon.

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