Betäubungsmittel auf Auslandsreisen mitführen
Reisen mit Betäubungsmitteln und medizinisch verordnetem Cannabis – Hinweise und Verfahrensablauf
Wenn Sie aus medizinischen Gründen Medikamente mitführen, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen oder medizinisch verordnetes Cannabis, ist Folgendes zu beachten:
Für die Einfuhr in ein Land im sogenannten „Schengener Raum“ (Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn) benötigen Sie eine vom behandelnden Arzt ausgestellte, gestempelte und unterschriebene Bescheinigung gemäß dem Schengener Durchführungsabkommen.
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- Für jedes Medikament ist eine eigene Bescheinigung erforderlich.
- Die Verordnung darf nur für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen gelten.
- Die vom Arzt ausgestellte Bescheinigung muss anschließend vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt werden. Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Erst- oder Zweitwohnsitz haben.
Um Betäubungsmittel auch bei Reisen in andere als die oben genannten Länder mitnehmen zu können, empfehlen wir Ihnen, sich vom verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen zu lassen, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Die Form der Bescheinigung ist nicht strikt vorgegeben doch wir empfehlen die Verwendung einer mehrsprachigen Musterbescheinigung, die auch auf der Website der Bundesopiumstelle abzurufen ist. Dort finden Sie auch weitere wichtige Informationen.
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- Auch diese Bescheinigung soll anschließend vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt werden. Zuständig ist auch hierfür das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Erst- oder Zweitwohnsitz haben.
Wichtiger Hinweis:
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die rechtlichen Bestimmungen im Ziel- und Transitland.
Gebühren und Unterlagen:
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- Die Beglaubigung im Gesundheitsamt Karlsruhe kostet 21,00 € pro Bescheinigung.
- Die Gebühr kann bar, mit der EC-Karte oder der Kreditkarte bezahlt werden.
- Zusätzlich benötigen wir das Originalrezept oder eine Kopie mit Praxis- oder Apothekenstempel.
Verfahrensablauf:
Lassen Sie uns die vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung spätestens eine Woche vor Ihrer Reise per E-Mail zukommen. Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit und setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.