Im Landkreis Karlsruhe sind wesentliche Merkmale der neuen Bezahlkarte bereits umgesetztDer Bundestag hat beschlossen, dass Geflüchtete zukünftig Leistungen in Form einer Bezahlkarte erhalten. Die dort zur Verfügung gestellte Summe kann nur im Inland ausgegeben werden, Überweisungen in das Herkunftsland, um zum Beispiel Schlepper zu bezahlen, sind damit nicht möglich. Daneben soll der Verwaltungsaufwand für die Bargeldauszahlung sinken. Aktuell werden einheitliche Standards erarbeitet, im Laufe der zweiten Jahreshälfte soll die Karte einsatzbereit sein. Künftig können die Behörden bei der Bezahlkarte außerdem entscheiden, welche Maximalbeträge bar abgehoben werden können. Der Landkreis Karlsruhe begrüßt das ausdrücklich, weil durch die Auszahlung von Bargeld falsche Anreize gesetzt werden und die einfache Bezahlung von Schleuserbanden dadurch unterbunden wird. „Die Einigung der Bundesländer auf einheitliche Standards macht Sinn und weil die Bezahlkarte in absehbarer Zeit kommt, sind wir nicht mit einem eigenen System vorgeprescht“, berichtete Landrat Dr. Christoph Schnaudigel im Rahmen der Kreistagssitzung am 2. Mai. Gleichwohl nehme das vom Landratsamt schon seit der ersten Flüchtlingskrise 2015/16 verwendete System wesentliche Merkmale der neuen Bezahlkarte vorweg. Schon damals wurden die aufwändigen Bargeldauszahlungen durch ein Girokonto ersetzt, auf das die Leistungen überwiesen werden. Per Bankkarte können die Geflüchteten dann Bargeld abheben und Überweisungen tätigen. Der enorme Aufwand von Barauszahlungen mit der Einrichtung von Zahlstellen, Vorhaltung von Personal und Sicherheitsdienst und dem Geldtransport konnte auf diese Weise vermieden werden. „Den erwarteten Effekt der Verwaltungsvereinfachung kann ich also voll und ganz bestätigen“, betonte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Auch das Instrument der besseren Steuerbarkeit von Leistungen – künftig sollen die Behörden entscheiden, wieviel Geld der Bezahlkarte gutgeschrieben wird – werde im Landkreis Karlsruhe bereits angewandt: „In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn zu erwarten ist, dass die Leistungen zweckfremd oder unwirtschaftlich verwendet werden und der notwendige Lebensunterhalt nicht über den ganzen Monat sichergestellt wäre, werden Leistungen gestückelt, das heißt in Raten dem Konto gutgeschrieben. Auch damit haben wir gute Erfahrungen gemacht, ohne das aber an die große Glocke zu hängen“, so Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, „die künftige Bezahlkarte wird unsere Steuerungsmöglichkeiten erweitern und ermöglichen, unser bestehendes System zu verfeinern und unseren Aufwand weiter zu reduzieren.“ Er geht deshalb davon aus, dass sich das bestehende System reibungslos in das neue einfügen wird. |
| 03.05.2024 |