Sprungziele
Seiteninhalt

Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe fordert von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg die Wiedereröffnung der Notfallpraxis in Waghäusel-Kirrlach

Die medizinische Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner erfolgt außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten über sogenannte Notfallpraxen. Diese werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) betrieben. Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe standen bis vor Kurzem fünf Notfallpraxen in Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Karlsruhe und Waghäusel zur Verfügung. Die Letztere in Waghäusel-Kirrlach hat die KVBW Ende Oktober 2023 jedoch geschlossen. Nachdem bereits 2015 die Notfallpraxis in Stutensee-Blankenloch aufgegeben wurde, würde die Schließung des Standortes Waghäusel eine Halbierung des Angebots im nördlichen Landkreis in weniger als zehn Jahren bedeuten. „Da damals wie jetzt bei der Schließung von Waghäusel das Argument war, dass die Notfallpraxis nicht an ein Krankenhaus angeschlossen sei, können wir mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass irgendwann auch die Notfallpraxis in Ettlingen betroffen sein wird“, zeigte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel auf, „sollte dieses Szenario Realität werden, dann werden von einstmals sechs Notfallpraxen in der Stadt und im Landkreis Karlsruhe gerade einmal drei allgemeine Notfallpraxen für 760.000 Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung stehen“. Der Kreistag fordert die KVBW deshalb einstimmig dazu auf, die Schließung der Bereitschaftspraxis zurückzunehmen und zugleich die vertragsärztliche Versorgung im Landkreis in ihren eigenen Strukturen auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten vollständig und flächendeckend sicherzustellen. Diesen Beschluss fasste das Gremium in seiner Sitzung am Donnerstag, 2. Mai, in der Wagbachhalle in Waghäusel.

„Die Versorgung der Bevölkerung mit haus- und fachärztlichen Leistungen außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten sollte eigentlich über die Notfallpraxen der KVBW erfolgen. Doch leider wird diese Regel mehr und mehr zu Ausnahme. Denn die Kassenärztliche Vereinigung zieht sich immer mehr zurück. Ob und wie die Versorgung der Bevölkerung dann sichergestellt ist, ist dabei ohne Belang“, kritisierte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel und wies darauf hin, dass der Region Karlsruhe bei der Versorgung und fachärztlichen Notfallleistungen außerhalb der Praxisöffnungszeiten eine dramatische Unterversorgung droht. Das Gremium forderte in diesem Zusammenhang vom Sozialministerium Baden-Württemberg, seiner Aufsichtspflicht gegenüber der KVBW nachzukommen, mit dem Ziel, die Notfallversorgung weiterhin sicherzustellen. Bei Rückgriff oder Anlehnung der Notfallversorgung an die kommunalen Krankenhausstrukturen muss das Land die vollständige finanzielle Ausstattung der ambulanten Versorgung an Krankenhäusern zusagen sowie die Möglichkeit zur vollständigen Abrechnung der ambulanten Leistungen.

„Aufgrund des Mangels an Hausärztinnen und -ärzten ist die Situation sowieso angespannt. Es ist gerade deshalb notwendig, dass unabhängig von der Regelversorgung auch die Versorgung außerhalb der Öffnungszeiten der Hausarztpraxen sichergestellt ist. Das muss auch mit Zahlen belegt werden,“ erklärte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Daher habe der Kreistag das Thema fraktionsübergreifend aufgenommen und Forderungen aufgestellt. „Die medizinische Versorgung im Landkreis darf keine Lücken bekommen, die am Ende nur von den Notaufnahmen geschlossen werden können, obwohl diese einen anderen Versorgungsauftrag haben. Die Schließung jeder Notfallpraxis hat darauf negativen Einfluss“, zieht er die Schlussfolgerung. In Folge der Schließung der Kirrlacher Notfallpraxis verzeichnen das Medizinische Versorgungszentrum in der Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal und die Zentrale Notaufnahme ein erhöhtes Patientenaufkommen. „Wenn die Landespolitik hier nicht reagiert, haben wir einmal mehr ein Beispiel dafür, dass sich Private von ihrer Verantwortung zurückziehen und wir als öffentlich-rechtliche Krankenhausträger einspringen müssen. Das tun wir, aber dann müssen eben auch die Rahmenbedingungen stimmen“, machte Landrat Dr. Schnaudigel deutlich.

03.05.2024 
Zurück zum Seitenanfang