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Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss befasste sich mit den spürbaren Folgen der Cannabis-Legalisierung auf die Suchtprävention und die Jugendhilfe

Nicht erst seit Inkrafttreten des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis am 1. April ist die Thematik mit seinen Auswirkungen heftig umstritten. Bereits jetzt berichten die Suchtberatungsstellen von Stadt- und Landkreis Karlsruhe über einen deutlich gestiegenen Bedarf an Aufklärungs- und Präventionsarbeit an Schulen. Aufgrund dieser vorhersehbaren Entwicklung nahm Landrat Dr. Christoph Schnaudigel einen Bericht über die Auswirkungen auf die Suchtprävention und die Jugendhilfe durch die Legalisierung von Cannabis auf die Tagesordnung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses, der am Montag, 3. Juni, in der Sporthalle der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee tagte.

Nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit decken die von der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung entwickelten Präventionsangebote und die Aufklärungskampagne für Betroffene, Schulen und die Jugendarbeit den durch die Legalisierung von Cannabis notwendigen zusätzlichen Präventionsbedarf. Daher wurde auch kein Bedarf gesehen, die Suchtprävention vor Ort deutlich zu stärken, wie von der kommunalen Seite gefordert. Wie Michael Bolek, Leiter des Amtes für Grundsatz und Soziales berichtet, stellt sich die Situation in der Realität anders dar. Die zentralen Präventionsangebote des Bundes sind in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Dies führt dazu, dass insbesondere die Anfragen und der zusätzliche Beratungsbedarf von Schulen, an denen die Verunsicherung groß ist, vor Ort bei den Suchtberatungsstellen aufschlagen. Diese haben in Zusammenarbeit mit dem Landkreis auch eigene Angebote entwickelt, beispielsweise eine Videokampagne, digitale Elternabende, sehr intensiv in Anspruch genommene Online-Beratungen oder auch neue Bausteine zur Cannabis-Prävention im Rahmen der laufenden Schulungen für Vereine. Als unmittelbare Auswirkungen auf die Suchtprävention lässt sich ein nicht unerheblicher Mehraufwand für die Suchtberatungsstellen feststellen, der ohne Stärkung der Präventionsarbeit auf Dauer nicht leistbar sein wird, zog Amtsleiter Michael Bolek ein erstes Fazit. Vor dem Hintergrund, dass die Landesförderung der Suchtberatung seit 1999 nicht erhöht wurde, unterstützten die Mitglieder des Jugendhilfe- und Sozialausschusses die Forderung des Landkreistags Baden-Württemberg, dass das Land seine finanzielle Unterstützung dringend anpassen solle. Die aktuelle Landesförderung für die Suchtberatungsstellen liegt bei knapp 308.000 Euro. Der Landkreis fördert die Suchtberatungsstellen mit 1,18 Mio. Euro pro Jahr.

Deutliche Auswirkungen der Legalisierung sind auch auf die Jugendhilfe und die Jugendhilfe im Strafverfahren zu erwarten. Die Jugendämter sind von Polizei- und Ordnungsbehörden einzuschalten, wenn der Verdacht besteht, dass ein riskantes Konsumverhalten zur Gefährdung des Kindeswohls führen kann. Da die Expertise zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung regelmäßig bei den Jugendämtern liegt, ist davon auszugehen, dass alle Verstöße Minderjähriger gegen die Bestimmungen des Cannabisgesetzes an das Jugendamt gemeldet werden. Das Gremium nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

04.06.2024 
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