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Auch wenn Sie darüber nachdenken, das Kind Ihrer Partnerin/Ihres Partners zu adoptieren, müssen sich alle Beteiligten im Vorfeld von der Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Dies schließt den „abgebenden“ Elternteil mit ein.

Mit der Bescheinigung über die erfolgte Beratung können Sie dann den Antrag auf Adoption bei einem Notar stellen und so das Verfahren beim Familiengericht beginnen.

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