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Wenn Sie an die Adoption eines Kindes aus dem Ausland denken, folgt nach dem Informationsgespräch das Bewerbungsverfahren.

Nach erfolgreicher Überprüfung entscheiden Sie sich für eine Auslandsvermittlungsstelle oder die Zentrale Adoptionsstelle beim Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Diese führt mit Ihnen das internationale Adoptionsverfahren durch. Die Liste der zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen finden Sie auf der Seite der Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen.

Nach Rückkehr mit Ihrem Adoptivkind aus dem Ausland begleiten wir Sie durch Hausbesuche und erstellen mit Ihnen die erforderlichen Eingewöhnungsberichte für das Heimatland.

Internationale Adoptionen müssen in Deutschland ein Anerkennungsverfahren beim Familiengericht durchlaufen und unter Umständen in eine Adoption nach deutschem Recht umgewandelt werden. Auch hier unterstützen wir Sie.

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