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Ich habe einen neuen Reisepass, was muss ich tun?

Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihres neuen Reisepasses bevorzugt per E-Mail. Wir werden uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wichtig: Ihre Niederlassungserlaubnis bleibt auch nach Ablauf der Kartenbefristung gültig. Arbeiten sowie Ein- und Ausreisen sind weiterhin möglich, solange Sie Ihren alten und neuen Reisepass sowie die bisherige Niederlassungserlaubnis besitzen. Eine Fiktionsbescheinigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Seit Mitte des Jahres 2024 wird die Seriennummer des Reisepasses nicht mehr auf der Niederlassungserlaubnis vermerkt. Dadurch ist bei Verlust oder Ablauf des Reisepasses kein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erforderlich.

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