Mein befristeter Aufenthaltstitel ist abgelaufen. Was ist zu beachten?
Falls Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen ist, gilt er bei rechtzeitiger Antragstellung automatisch weiter (Fiktionswirkung).
Fiktionswirkung bedeutet:
-
- Ihr Aufenthaltstitel bleibt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde gültig.
- Sie dürfen weiterarbeiten, sofern dies vorher erlaubt war.
- Reisen ins Ausland sind möglich, aber ohne Gewähr.
- Falls die Bearbeitung länger dauert, wird eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt
Wichtige Ausnahmen:
-
- Aufenthaltstitel mit Arbeitsauflagen erfordern eventuell eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Wichtig: Die Fiktionswirkung der Antragstellung tritt unabhängig davon ein, ob eine Fiktionsbescheinigung tatsächlich ausgestellt wurde oder diese noch gültig ist.
Empfehlung: Beantragen Sie die Verlängerung frühzeitig und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen gesammelt ein.