Sprungziele
Seiteninhalt

Mein befristeter Aufenthaltstitel ist abgelaufen. Was ist zu beachten?

Falls Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen ist, gilt er bei rechtzeitiger Antragstellung automatisch weiter (Fiktionswirkung).

Fiktionswirkung bedeutet:

    • Ihr Aufenthaltstitel bleibt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde gültig.
    • Sie dürfen weiterarbeiten, sofern dies vorher erlaubt war.
    • Reisen ins Ausland sind möglich, aber ohne Gewähr.
    • Falls die Bearbeitung länger dauert, wird eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt

Wichtige Ausnahmen:

    • Aufenthaltstitel mit Arbeitsauflagen erfordern eventuell eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Wichtig: Die Fiktionswirkung der Antragstellung tritt unabhängig davon ein, ob eine Fiktionsbescheinigung tatsächlich ausgestellt wurde oder diese noch gültig ist.

Empfehlung: Beantragen Sie die Verlängerung frühzeitig und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen gesammelt ein.

Zurück zum Seitenanfang