Amt für Straßenverkehr
Das Amt für Straßenverkehr bildet hinsichtlich der Unterschiedlichkeit und Vielfalt seiner einzelnen Aufgabenbereiche eines der kundenintensivsten Ämter.
Unsere Zuständigkeiten und Rechtsgebiete umfassen folgende Bereiche im Detail:
- Kraftfahrzeug-Zulassung
- Führerscheine
- Fahrschul- und Fahrlehrergenehmigungen
- Anerkennung von Sehtest- und Erste-Hilfe-Ausbildungsstellen
- Großraum- und Schwerverkehrsgenehmigungen
- Verkehrsregelungsanordnungen (Baustellen)
- Schwerbehindertenparkausweise
- Handwerker-Parkausweise
- Personen- und Güterbeförderungsgenehmigungen
- Bußgeldstelle
- Straßenrecht