Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Beim Landratsamt Karlsruhe ist ein behördlicher Datenschutzbeauftragter bestellt. Er ist organisatorisch direkt dem Ersten Landesbeamten zugeordnet, bei der Erfüllung seiner Aufgaben jedoch unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Seine Aufgaben ergeben sich in erster Linie aus der Datenschutzgrundverordnung. Danach berät der behördliche Datenschutzbeauftragte die Dienststellen des Landratsamtes bei der Erfüllung ihrer datenschutzrechtlichen Verpflichtungen. Er überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen; er ist Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen. Er ist ferner Anlaufstelle für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner, sofern sie sich von einer Dienststelle des Landratsamtes bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in ihren Rechten verletzt sehen.