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1865-1918 Wahlen zum Kreistag

Das Schema zeigt das überaus komplexe Verfahren, mit dem der Kreistag bis 1918 gewählt wurde. Wahlberechtigt war nur ein sehr geringer Teil der Bevölkerung: Bis 1918 durften nur Männer wählen, zudem musste der Wähler 25 Jahre alt sein und in keinem Dienstverhältnis stehen. Man ging davon aus, dass der Dienstherr die Wahl seines Bediensteten beeinflussen würde, was wiederum Dienstboten und Soldaten von der Wahl ausschloss. Auch Menschen, die in ein Konkursverfahren oder einen Strafprozess verwickelt waren und solche, die Unterstützung im Sinne der Armenfürsorge erhielten, wurden ausgenommen. Für die Residenzstadt Karlsruhe bedeutete dies, dass von den 30.318 Einwohnern im Jahr 1865 lediglich 4.211 wahlberechtigt waren, was 13,9 % entspricht.