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Neuorganisation der Forstverwaltung und Neubildung der Forstreviere

Die Landesregierung beschließt ein Forstreformgesetz zum 29. März 2019. Das Land Baden-Württemberg zieht sich aus kartellrechtlichen Gründen vollständig aus dem Holzverkauf außerhalb des Staatswaldes zurück, so dass dieser nicht mehr Bestandteil des staatlichen Betreuungsangebotes ist und gründet ForstBW. Gleichzeitig werden 12 Forstreviere im Landkreis Karlsruhe neu gebildet, die für den Kommunal- und Privatwald im Landkreis zuständig sind. Für das Kreisforstamt kommen neue Aufgaben in der hoheitlichen Aufsicht über den eigenständig organisierten Staatsforstbetrieb hinzu.