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07.12.2021

Das Jugendamt berichtet über erste Erkenntnisse aus der Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes

Neue Aufgaben kommen auf die Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Karlsruhe zu

Mit der bundesweiten Gesetzesreform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das im Juni 2021 in Kraft trat, haben sich auch für das Jugendamt des Landratsamtes Karlsruhe neue Anforderungen ergeben. Über den Sachstand wurde im Jugendhilfe- und Sozialausschuss berichtet, der am Montag, 6. Dezember, in der Sporthalle der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee stattfand. Die Umsetzung der Reform ist für das Jugendamt im Landkreis Karlsruhe als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Reihe von Aufgaben verbunden. Inwiefern diese sich auf die unterschiedlichen Bereiche auswirken, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Von einem finanziellen und personellen Mehraufwand geht der Landkreis aus.

Die neue Gesetzesregelung nimmt fünf Themen in den Blick und will darüber folgende Ziele erreichen: einen verbesserten Kinder- und Jugendschutz, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, eine inklusive Lösung bei der Hilfe für Kinder mit und ohne Behinderung, Prävention und niederschwelliger Zugang zu den Hilfsangeboten sowie die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.

Das Jugendamt des Landratsamtes hat zu den verschiedenen Bereichen erste Planungen gefasst. Die inklusive Lösung, also langfristig unabhängig einer persönlichen Einschränkung oder Behinderung Hilfen für Kinder und Jugendliche aus einer Hand zu gewähren, erfordert vielfältige Entscheidungen im Hinblick auf organisatorische Fragen, die Qualitätssicherung sowie personelle Ressourcen. Grund dafür ist unter anderem, dass ab 2024 Verfahrenslotsen im Jugendamt eingesetzt werden müssen und bis spätestens 2028 alle Hilfen „unter einem Dach“ gewährt werden sollen. Ebenso sollen alle Angebote der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche nach dem inklusiven Gedanken zugänglich sein und zur Verfügung gestellt werden.

Im Bereich des Kinderschutzes soll die Kooperation mit den sogenannten Berufsgeheimnisträgern, beispielsweise Ärzte, verbessert werden. Auch hierbei schätzt das Jugendamt den Aufwand hoch ein, da die Fallzahlen im Bereich der Meldungen von Kindeswohlgefährdungen seit Jahren steigen. Bei außerfamiliären Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen gilt es, die neuen Ansprüche in der Hilfe transparent zu machen. Zudem haben junge Volljährige künftig einen Rechtsanspruch auf Hilfen im Übergang zur Selbstständigkeit. Wie sich diese sogenannte „Coming Back“-Funktion tatsächlich auswirkt, bleibt abzuwarten. Da auch der Präventionsgedanken konkretisiert werden soll, will das Jugendamt neue Angebotsformen im Sozialraum oder in Bildungsinstitutionen entwickeln, um frühzeitig zu unterstützen und zu intervenieren.

Der Beratungsanspruch und die Möglichkeit der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern hat sich durch die Reform in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe verbessert, was jedoch den Aufwand einer rechtskonformen Beratung deutlich vergrößert.