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30.08.2023

Das Landratsamt Karlsruhe weist auf freie Plätze in der Tagespflege hin

Im Rahmen der Bedarfsplanung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten im Landkreis Karlsruhe erhebt das Landratsamt regelmäßig relevante Daten von allen Anbietern. Eine Umfrage bei den Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis ergab nun, dass von insgesamt 603 verfügbaren Tagespflegeplätzen derzeit 483 Plätze belegt sind. Dies bedeutet, dass 120 freie Plätze für ältere Seniorinnen und Senioren zur Verfügung stehen. Die Tagespflege bietet die Möglichkeit für Seniorinnen und Senioren, den Tag in einem professionellen Umfeld zu verbringen, ohne auf die vertraute Umgebung des eigenen Zuhauses verzichten zu müssen. Bei der Tagespflege werden Personen tagsüber in der Einrichtung betreut und verbringen die Nacht zuhause.

Tagespflegeeinrichtungen bieten Aktivitäten und Unterstützungsleistungen, die auf die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben der Seniorinnen und Senioren abgestimmt sind. Von sozialen Interaktionen über bewegungsfördernde Angebote bis hin zu pflegerischer Versorgung – die Tagespflege stellt sicher, dass ältere Menschen nicht nur gut betreut werden, sondern auch die Möglichkeit haben, ihren Alltag strukturiert, aktiv und sinnvoll zu gestalten.

Ältere Menschen sind oftmals einem erhöhten Risiko der Isolation ausgesetzt. Der Besuch einer Tagespflege ermöglicht es, in Gesellschaft zu sein, soziale Kontakte zu knüpfen und an verschiedenen Aktivitäten teilzunehmen. Dies fördert nicht nur die geistige und emotionale Gesundheit, sondern wirkt auch der drohenden Vereinsamung effektiv entgegen. Des Weiteren trägt die Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung erheblich zur Entlastung der pflegenden Angehörigen im Alltag bei.

Die Kosten für die Tagespflegeplätze werden durch öffentliche Mittel, Leistungen der Pflegeversicherung und die Nutzer selbst finanziert. Für die Kosten der Unterkunft, Verpflegung und soziale Betreuung muss der Pflegebedürftige in der Regel selbst aufkommen. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, der von der Pflegekasse bereitgestellt wird, kann zur Deckung der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und soziale Betreuung genutzt werden.

Die pflegerische Versorgung sowie Aufwendungen und Fahrtkosten werden von der Pflegekasse übernommen, die Höhe der Leistungen ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Tagespflegeleistungen haben keinen Einfluss auf die Pflegesachleistung oder das Pflegegeld und stellen somit einen unabhängigen Leistungsanspruch dar.

Für weitere Fragen und Beratung stehen die örtlichen Pflegestützpunkte des Landkreises Karlsruhe an den Standorten Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Stutensee und Waghäusel zur Verfügung.