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05.12.2023

Die Verwaltung legte dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss Sachstandsberichte zu den Bereichen Bildung- und Teilhabe sowie Jugendhilfe im Strafverfahren vor

Im Jugendhilfe- und Sozialausschuss, dessen Sitzung am Montag, 4. Dezember, in der Sporthalle der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee stattfand, stellte die Verwaltung Sachstandsberichte zu den Aufgabenbereichen der Bildung und Teilhabe sowie der Jugendhilfe im Strafverfahren vor. Diese nahm das Gremium zur Kenntnis.

Die Verwaltung berichtete über den aktuellen Stand bei dem Bildungs- und Teilhabepaket. Mit ihm verfolgt der Gesetzgeber das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Ziel, die Bedarfe für Bildung und Teilhabe bei der Ermittlung des Existenzminimums für Kinder stärker zu berücksichtigen. Dabei geht es vor allem darum, den betroffenen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu bestehenden Teilhabeangeboten zu ermöglichen. So werden beispielsweise Kosten für Schulausflüge, für Schulbedarf oder Schulbeförderung übernommen. Um das Angebot bei Eltern und Anbietern bekannter zu machen, informiert das Landratsamt aktiv.

Die Fallzahlen der vergangenen Jahre sind stark durch die Corona-Krise und den Zuzug der Ukraine-Flüchtlinge geprägt. Während der Pandemie wurde das Paket zwar weniger in Anspruch genommen – mit Ausnahme der Mittagsverpflegung. Aber die hohe Zahl an Schulkindern bei Geflüchteten aus der Ukraine wird sich künftig auswirken. 2022 gab es insgesamt 24.567 Bewilligungen von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket genutzt haben. Das ist ein Anstieg um 26,89 Prozent innerhalb der vergangenen vier Jahre. Den größten Anteil daran hatte mit fast der Hälfte aller Fallzahlen die Unterstützung bei der Mittagsverpflegung, gefolgt von der Schülerbeförderung. Das Landratsamt geht davon aus, dass die Leistungen für Bildung und Teilhabe weiter steigen werden. Das entspricht auch der ausdrücklichen Zielsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets, möglichst viele betroffene Kinder und Jugendliche zu erreichen.


Ein Anstieg ist auch bei der Jugendhilfe in Strafverfahren zu beobachten. Im Mittelpunkt stehen straffällig gewordene Mädchen und Jungen im Alter von 14 bis 17 Jahren und Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren. Mit den Unterstützungsangeboten sollen erneute Straftaten verhindert werden. Das Jugendamt begleitet und berät junge Menschen während des Verfahrens durch Gespräche, Hausbesuche, Besuche in der Justizvollzugsanstalt oder in der Arrestanstalt. Im Jahr 2022 kümmerte sich das Jugendamt um insgesamt 1.564 Fälle. Statistisch werden insgesamt etwa 5 Prozent der jungen Menschen im Landkreis straffällig. Die Verwaltung geht von stagnierenden Fallzahlen aus, wobei noch nicht beurteilt werden kann, wie sich die Flüchtlingszugänge auf das Fallgeschehen auswirken. Signifikant gestiegen ist die Zahl der Gewaltdelikte um 44,80 Prozent auf 320 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. An zweiter Stelle stehen Eigentumsdelikte mit einer Steigerung um 32,23 Prozent. Die Zahl der Betäubungsmitteldelikte ist geringfügig zurückgegangen, verharrt aber mit 239 Fällen auf hohem Niveau. Rückgänge sind dagegen bei den Deliktsbereichen Leistungserschleichung und bei Sachbeschädigungen zu verzeichnen. Auch die Sexualdelikte sind in Summe zurückgegangen.

Um präventiv zu wirken, etablierte der Landkreis bereits im Jahr 2016 ein Projekt an Schulen mit dem Ziel, über Jugendkriminalität, die rechtliche Situation, jugendtypische Delikte, die Justiz und die Rolle der Jugendhilfe zu informieren. Gleichzeitig werden soziale Kompetenzen gefördert und alternative Handlungsmöglichkeiten gestärkt.