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19.09.2023

Die soziale Infrastruktur ist Thema im Jugendhilfe- und Sozialausschuss

Neben den Psychologischen Beratungsstellen spielt auch die Fachstelle Wohnungssicherung eine wichtige Rolle bei der Absicherung von bedürftigen Menschen

Die soziale Infrastruktur im Landkreis Karlsruhe wird auf viele Weisen gestärkt. Über eigene Angebote in verschiedenen Bereichen, wie zum Beispiel beim Thema Obdachlosigkeit oder psychischer Belastung, hinaus, unterstützt der Landkreis auch Dienste anderer Einrichtungen. Mehrere Elemente, die hier eine wichtige Rolle spielen, waren Gegenstand der Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses, der am Montag, 18. September, in der Sporthalle der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee tagte.

Einen großen Anteil an psychosozialer Betreuung übernehmen die Psychologischen Beratungsstellen. Den Tätigkeitsbericht sowie die aktuelle Situation nahm das Gremium zur Kenntnis. Begrüßt wurde die Planung der Verwaltung, die Mediothek, ein Fachinformationszentrum gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen, an den Verein Wildwasser auszulagern.

Die Psychologischen Beratungsstellen unterstützen junge Menschen, Eltern und deren Familien bei der Klärung und Bewältigung individueller und familiärer Probleme. Sie bieten ein breites Spektrum an Hilfsangeboten. Neben Einzel- und Familienberatung leisten sie auch Diagnostik, therapeutische Interventionen sowie Präventionsangebote für Gruppen. Die Beratung und Begleitung betrifft häufig Menschen in hochstrittigen Konfliktsituationen, zum Beispiel Eltern im Kontext von Trennung und Scheidung, aber auch Einzelpersonen und Familien mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung, Kinder und Jugendliche mit multimorbiden Störungsbildern und diagnostizierten psychischen Erkrankungen, Familien mit Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung oder Fälle von sexuellen Übergriffen und Missbrauch. Begleitet werden zudem Kinder und Jugendliche mit herausfordernden Verhaltensweisen im Kontext von Kindertageseinrichtungen, Schule und Ausbildung.

Die Beratungsstellen sind ebenso präventiv tätig und sind wichtige Akteure in der fachlichen Beratung für Kindertageseinrichtungen, Schulen, Soziale Dienste und Einrichtungen der Jugendhilfe und sowie Gesundheitsfürsorge. Durch stetige Mitarbeit an Runden Tischen, Arbeitskreisen und Gremien fördern die Psychologischen Beratungsstellen eine ressourcenorientierte Fallarbeit und tragen zu einer zielführenden Bedarfsabstimmung bei. Hinzu kommen offene aufsuchende Sprechstunden bei Kooperationspartnern sowie in einzelnen Gemeinden im Landkreis.

Die Lebensqualität und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen haben sich im Verlauf der Corona Pandemie laut wissenschaftlichen Studien zu Folge verschlechtert. Die Anzahl der Beratungsfälle der psychologischen Beratungsstellen hat daher mit insgesamt 2.667 Fällen gegenüber dem Jahr 2021 weiter zugenommen. Hinzu kommt eine gesteigerte Komplexität der Fälle.

Zur Kenntnis nahm das Gremium auch den Bericht über die Freiwilligkeitsleistungen des Landkreises, mit denen die soziale Infrastruktur um wichtige Bestandteile ergänzt und Angebote so erst ermöglicht werden. Die Freiwilligkeitsleistungen im Jahr 2023 belaufen sich auf rund 9,8 Millionen Euro. Die Maßnahmen und Projekte sind unterschiedlich und betreffen das gesamte Spektrum der sozialen Leistungen. Der überwiegende Teil ist dem Präventionsbereich zuzuordnen und dient damit dem Zweck, für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Karlsruhe eine tragfähige soziale Infrastruktur vorzuhalten und durch die frühzeitige Inanspruchnahme einen späteren Einsatz von Transferleistungen zu verhindern oder abzumildern. Dabei werden Doppelstrukturen vermieden und gegebenenfalls die Leistungen in die Regelsysteme überführt.

Dass frühzeitige Hilfe und Prävention deutlich günstiger sind, zeigt auch der Sachstandsbericht der Fachstelle Wohnungssicherung, welchen das Gremium ebenfalls zur Kenntnis nahm. Denn Obdachlosigkeit wird meistens von sozialem Abstieg begleitet. Können Betroffene aber in ihrer Wohnung bleiben, ist das nicht nur ein persönlicher Gewinn. Die Kapazitäten der Unterbringungen in den Kommunen werden für Notfälle vorgehalten und Folgekosten vermieden. Aufgabe der Fachstelle ist es, durch eine möglichst frühzeitige Intervention Wohnungen auch in schwierigen Konstellationen zu sichern. Erreicht werden soll das im Wesentlichen
durch konsequente, soziale Begleitung von Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Dazu gehört beispielsweise auch Unterstützung bei Anträgen auf Übernahme von Mietschulden oder aktives Vermeiden von Kündigungen und Zwangsräumungen.

Die Fachstelle hatte es im Großteil der Fälle mit erwachsenen Einzelpersonen oder mit Familien mit Kindern zu tun, in zehn Prozent mit Erwachsenen in sogenannten Bedarfs- oder Wohngemeinschaften. Von den erfassten Fällen war die Mehrzahl der Betroffenen im SGB II-Leistungsbezug, dem sogenannten Bürgergeld, gefolgt von Arbeitseinkommen und Rente. Je früher im Prozess angesetzt wird, desto größer sind die Handlungsmöglichkeiten und damit auch die Erfolgschancen, eine Wohnung zu erhalten.

Mit Unterstützung der Fachstelle Wohnungssicherung konnte in 78 Fällen eine Unterbringung vermieden werden: in 44 Fällen durch Sicherung der bestehenden Wohnung, in 34 Fällen durch Umzug in eine neue Wohnung, in sechs Fällen wurde eine Verlängerung der Räumungsfrist erreicht, in neun Fällen kam es zur Notunterbringung durch die jeweilige Gemeinde. Zwei weitere Fälle wurden im Julius-Itzel-Haus der Caritas aufgenommen, ein Fall kam privat unter.