Sprungziele
Seiteninhalt
24.04.2024

Mit der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Karlsruhe zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes Orte des Rechts besuchen

In Westdeutschland wurde 1949 im Artikel 3 des Grundgesetzes die Gleichstellung von Frau und Mann verankert. Am Donnerstag, 23. Mai, ist es genau 75 Jahre her, dass Männer und Frauen gesetzlich gleichberechtigt sind. Nach der Wiedervereinigung wurde 1994 ein Fördergebot hinzugefügt, das besagt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ In Karlsruhe können Plätze, in denen Recht gesprochen oder auf das Grundgesetz hingewiesen wird, besucht werden. Dazu lädt die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Karlsruhe, Alexandra G. Keim, am Jubiläumstag ein. Treffpunkt ist um 14 Uhr vor dem Tourismus Büro der Stadt Karlsruhe am Marktplatz. Um 16 Uhr gibt es noch die Möglichkeit für Gespräche im Café.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung für die Stadtführung gibt es per Mail an gleichstellung@landratsamt-karslruhe.de.