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04.09.2023

Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes weist das Landratsamt Karlsruhe auf die Folgen von Alkohol in der Schwangerschaft hin

Alkoholkonsum von Müttern in der Schwangerschaft ist eine häufige Ursache für angeborene körperliche und kognitive Störungen sowie Verhaltensauffälligkeiten. Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes am Samstag, 9. September, informiert das Landratsamt Karlsruhe daher über die Folgen von Alkohol für das ungeborene Kind und sensibilisiert für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol in der Schwangerschaft.

Die Fetale Alkoholspektrums-Störung (FASD) umfasst alle Formen der Schädigungen, die durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft verursacht werden. Jährlich werden ungefähr ein bis zwei Prozent der Neugeborenen mit FASD geboren. In Fachkreisen schätzt man die Dunkelziffer wesentlich höher ein. Eine offizielle medizinische Leitlinie zur Diagnose von FASD gibt es seit 2013.

Die Wirkung von Alkohol im Mutterleib ist enorm. Trinkt die schwangere Mutter Alkohol, hat das Ungeborene in kürzester Zeit denselben Alkoholspiegel. Der Alkoholabbau beim Ungeborenen dauert zehnmal länger. Auch schon geringe Mengen Alkohol können großen Schaden verursachen. Das Nerven- und Zellgift schädigt die Zellen des Ungeborenen und deren Entwicklung erheblich. Alle Organe und Organsysteme sind betroffen, insbesondere das Gehirn. Dies hat zum Teil fatale Folgen für die Entwicklung des Kindes. Neben körperlichen Fehbildungen verursacht Alkohol auch geistige und motorische Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensstörungen und psychische und physische Beeinträchtigungen. Nicht selten haben betroffene Kinder Lern- und Verhaltensauffälligkeiten.

FASD ist eine unheilbare und lebenslange Beeinträchtigung, die durch absoluten Verzicht auf Alkohol in der Schwangerschaft vollständig vermeidbar ist. Im Programm „Wegschauen ist keine Lösung“ ist das Thema FASD seit mehreren Jahren fest verankert. Durch Präventions- und Informationsveranstaltungen wird über die Folgen von Alkohol in der Schwangerschaft aufgeklärt. Die Suchtprävention auch im Landratsamt Karlsruhe richtet sich mit Veranstaltungen primär an Orte, an denen junge Menschen erreicht werden können. Ziel ist es, diese frühzeitig über die Gefahren von Alkohol in der Schwangerschaft aufzuklären. Gleichzeitig gibt es im Rahmen von „Wegschauen ist keine Lösung“ Informationsveranstaltungen für alle Fachkräfte-

Informationen zu den FASD-Präventionsveranstaltungen gibt Christina Mayer, Suchtprävention im Landratsamt Karlsruhe, unter Telefon 0721 936-65470 oder per Mail an christina.mayer@landratsamt-karlsruhe.de. Weiteres zum Thema gibt es unter https://www.fasd-deutschland.de/.