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Die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 stellt den Landkreis Karlsruhe vor immense zusätzliche Herausforderungen

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel kritisiert die schnelle Umsetzung der Gesetzesänderung zu Lasten der Kommunen

Der Bundestag hat zur Abmilderung der Mietnebenkosten in Folge gestiegener Energiepreise im November eine Wohngeldreform beschlossen. Diese wird zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und große Auswirkungen auf die Wohngeldstelle des Landkreises Karlsruhe haben. Die Herausforderungen, die mit der Gesetzesänderung und Ausweitung der Leistung einhergehen, waren Thema im Jugendhilfe- und Sozialausschuss, der am Montag, 12. Dezember, in der Sporthalle der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee tagte. Mit dem Wohngeld bezuschussen Bund und Land einkommensschwächere Haushalte oberhalb der Grundsicherung nach den Sozialgesetzbüchern SGB XII und II, um ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen.

„Diese Änderungen so schnell umzusetzen, ist nur mit immensem Aufwand zu schaffen“, kritisierte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. „Dabei sprechen wir nicht nur von benötigtem Personal, sondern auch von dringenden Nachbesserungen von Seiten des Bundes, die das Verfahren erleichtern, und einer Infrastruktur, die eine solche kurzfristige Reform auffangen kann.“ Die Wohngeldstelle im Landratsamt Karlsruhe ist derzeit mit 7,75 Stellen besetzt. Für 2023 sind bereits sechs zusätzliche Stellen eingeplant.

Da die Zahl der Anspruchsberechtigten erheblich ausgeweitet wurde, rechnet der Landkreis mit einer Flut von Anträgen. Im Jahr 2022 wurden bis Oktober 1.628 Anträge auf Wohngeld gestellt. Bundesweit sind derzeit circa 640.000 Haushalte wohngeldberechtigt. Die Reform verdreifacht diese Zahl. Neben einem erneuten einmaligen Heizkostenzuschuss für diejenigen, die Wohngeld beziehen, kommt für die Fachstelle im Landratsamt zusätzlich die Umsetzung des „Wohngeld-Plus-Gesetzes“ hinzu.

Dabei stieg der zeitliche und personelle Aufwand der Wohngeld-Leistungen zuletzt bereits ohne zunehmende Haushalte an. Bundesweit sollen ab 2023 rund zwei Millionen Haushalte dauerhaft, zielgenau und verlässlich mit Wohngeld unterstützt werden. Das Wohngeldrecht ist im Landratsamt Karlsruhe beim Amt für Versorgung und Rehabilitation angesiedelt. Die Umsetzung wird durch Vorgaben und Regelungen des Landes bestimmt.

13.12.2022