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Die Einteilung der Wahlkreise für die Kreistagswahl 2024 bleibt bestehen

Im Jahr 2024 stehen wieder Kommunalwahlen an. Der Kreistag hat in Vorbereitung darauf in seiner Sitzung, die am Donnerstag, 6. Juli, in der Ravensburghalle in Sulzfeld stattfand, beschlossen, die Einteilung der Wahlkreise wie im Jahr 2019 beizubehalten. Für die Kreistagswahl sind das damit 13 Wahlkreise. Die endgültige Festlegung des Wahltags erfolgt durch das Innenministerium Baden-Württemberg. Voraussichtlich wird dieser parallel zur Europawahl am 9. Juni datiert.

Die Zahl der Kreisrätinnen und Kreisräte richtet sich nach der Einwohnerzahl des Landkreises. Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg liegt diese zum maßgeblichen Zeitpunkt (30. September 2022) bei 454.512. Die Anzahl der Sitze beträgt damit unverändert 78. Die Zahl der Kreisräte kann sich durch einen möglichen Verhältnisausgleich aber erhöhen. Die Sitzverteilung auf die Wahlkreise bleibt fast unverändert: Lediglich der Wahlkreis Östringen erhält mit fünf Regelsitzen einen weniger, der Wahlkreis Ubstadt-Weiher mit sechs Regelsitzen hingegen einen zusätzlich.

Für die Wahl wird der Landkreis in Wahlkreise eingeteilt. Da keine grundsätzliche Notwendigkeit zu einer Änderung der Wahlkreiseinteilung besteht und sich die Einteilung bereits bei den vergangenen Kreistagswahlen bewährt hat, hat die Verwaltung empfohlen, die Einteilung beizubehalten. Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit am 15. Juni 2023 vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

07.07.2023