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Hemmnisse beim Glasfaserausbau beseitigen

Kreistag unterstützt Landratsinitiative zum Verzicht auf Aufgreifschwelle

Die Breitbandkabelgesellschaft Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) ist auf gutem Wege. Vor wenigen Tagen wurde bei der offiziellen Inbetriebnahme des innerörtlichen Ausbaus in Waghäusel der 5000. Hausanschlusskunde am landkreisweiten Glasfasernetz begrüßt. 508 km Glasfaserkabel wurden angepachtet, 80 km Leitungen verlegt, 49 Pops errichtet und 112 Kabelverzweiger online geschaltet. Gegenüber dem Land Baden-Württemberg wurde ein Investitionsvolumen von rd. 42 Mio. EUR geltend gemacht, welches mit rd. 17,4 Mio. EUR vom Land BW gefördert wird. Gegenüber der Bundesrepublik wurden weitere 14,5 Mio EUR geltend gemacht, von denen 7,25 Mio EUR vom Bund und 5,8 Mio EUR in Form einer Landeskofinanzierung gefördert werden.

„Das ist für das sechsjährige Bestehen der Gesellschaft nicht schlecht, aber der Ausbau könnte noch viel schneller gehen, wenn rechtliche Hemmnisse beseitigt werden würden“ unterstrich Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Im Blick hat er insbesondere die sogenannte Aufgreifschwelle. Dahinter verbirgt sich eine rechtliche Regelung, die es kommunalen Breitbandunternehmen wie der BLK verbietet, Gebiete, in denen Datenübertragungsraten von bis zu 30 Mbit/s vorliegen, zu erschließen, weil sie von einer Förderung ausgenommen sind; ohne eine solche Förderung sei eine Erschließung aber finanziell nicht darstellbar. Dass private Telekommunikationsgesellschaften ebenfalls höhere Datenübertragungsraten anbieten, lässt der Landrat nur insoweit gelten, wenn auf die zukunftssichere der Glasfaser gesetzt wird. „Wenn dagegen auf gestrige Technologien wie das Kupferkabel gesetzt wird, ist das einfach nicht zukunftssicher und verfehlt das vielbeschworene Ziel der Gigabitgesellschaft. Wer diese wolle, müsse auch die Infrastruktur fördern.“ Mit völligem Unverständnis habe man deshalb die Information des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vernommen, wonach die Bundesregierung auf die Aufgreifschwelle nicht verzichtet wolle. Die stattdessen angedachte Anhebung der Aufgreifschwelle auf 100 Mbit/s sei kein guter Kompromiss, weil sie nur zu weiteren Investitionen in veraltete Techniken führe, auch diese Datenübertragungsrate werde mit Blick auf morgen nicht ausreichen und für digitale Geschäftsmodelle völlig untauglich sein. Der Landrat verwies auf die Corona-Pandemie, bei der die verstärkten Home-Office-Aktivitäten und andere digitale Datenströme die Netzauslastung innerhalb einer Woche so stark ansteigen ließen, wie im gesamten Vorjahr. Die Pandemie habe gezeigt, dass die Breitbandversorgung absolut notwendig ist, um unternehmerische oder schulische Prozesse digital abbilden zu können und damit die Wirtschaft und die schulische Bildung aber auch viele weitere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens weiter gewährleisten zu können. Deshalb müsse es möglich sein, einen geförderten Glasfaserausbau in Deutschland auch in jenen Gebieten zu ermöglichen, die zwar mit Geschwindigkeiten über 30 Mbit/s erschlossen, aber eben noch nicht gigabitfähig sind. Aus diesem Grund habe sich der Landrat in einem Brief an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt, und sich für eine Förderung ohne Aufgreifschwelle eingesetzt. Gleichzeitig habe er die Abgeordneten des Bundes und des Europäischen Parlamentes um Unterstützung gebeten. Der Kreistag begrüßte diese Initiative ausdrücklich und bekräftigte seine Forderung auf Verzicht der Aufgreifschwelle, um damit die Voraussetzungen für einen zukunftsfähigen Ausbau der digitalen Glasfaserinfrastruktur zu schaffen.

17.07.2020