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Kreistag begrüßt Ergebnis des städtebaulichen Werkstattverfahrens "Ettlinger Tor

Unabhängige Entwicklung des Landratsamts auf eigenem Grundstück möglich 

In seiner jüngsten Sitzung, die am 16. Juli im Hallen-Sportzentrum in Bretten stattfand, hat der Kreistag das Ergebnis des städtebaulichen Werkstattverfahrens zur Neugestaltung des Areals des Landratsamts und des Ettlinger Tors begrüßt und die Stadt Karlsruhe gebeten, die baurechtlichen Rahmenbedingungen für eine Weiterentwicklung des Landratsamt-Standortes Beiertheimer Allee 2 zu schaffen.

Vier renommierte Architekturbüros hatten seit Jahresbeginn in vier Werkstatt-Terminen unter Beteiligung der Öffentlichkeit ihre Vorstellungen einer städtebaulichen Gestaltung des Areals um das Ettlinger Tor entwickelt. Am 3. Juli kam das Verfahren zum Abschluss. Das für das Wettbewerbsverfahren gebildete Begleitgremium kam darüber überein, für die weitere Stadtentwicklung in diesem Bereich die Ideen der Büros Max Dudler, Berlin, sowie MVRDV, Rotterdam, zu Grunde zu legen. Aus Sicht des Kreistags finden sich in diesen Entwürfen alle wesentlichen Vorstellungen, die das Gremium erarbeitet und formuliert hatte, wieder. So ermöglicht das Entwicklungskonzept dem Landkreis, sein gesamtes Raumprogramm - einschließlich der Mietflächen für die Bildungsakademie der Unfallkasse sowie der Verwaltungsakademie - unterzubringen. Ein Hochpunkt ist möglich, ebenso wie eine veränderte Adressbildung hin zu der sich in Neugestaltung befindlichen Kriegsstraße. Außerdem kann das Landratsamt-Areal seine weiteren Planungen auf eigenem Grundstück unabhängig von der weiteren städtebaulichen Diskussion und Entwicklung des Kreuzungspunktes Kriegsstraße/Ettlinger Straße sowie des Postgiroamt-Areals weiterentwickeln.

Zur Kenntnis nahm das Gremium den Sachstand im anhängigen denkmalschutzrechtlichen Verfahren, über das auch noch der Petitionsausschuss des Landtags befinden muss. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel berichtete, dass weitere Gutachten vorgelegt werden mussten, die Denkmalbehörden aber nun festgestellt haben, dass diese plausibel und ausreichend für eine endgültige Bewertung sind. Ein abschließender Bericht der Denkmalbehörden liegt dem Wirtschaftsministerium nun vor; dieses habe zugesichert, dem Petitionsausschuss nun zeitnah einen Bericht vorzulegen.

Für den Fall der Zustimmung zur denkmalschutzrechtlichen Genehmigung beauftragte der Kreistag die Verwaltung, Vorbereitungen für einen sich anschließenden Architektenwettbewerb zu treffen. Dieser soll in Form eines sogenannten „nichtoffenen Realisierungswettbewerbs mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren“ erfolgen. Zum Verfahren sollen 35 Architekturbüros zugelassen werden, von denen der Landkreis Karlsruhe zehn selbst auswählen kann. Ein 27-köpfiges Preisgericht, das sich aus Fach- und Sachpreisrichtern zusammensetzt, soll die fachliche Auswahl sicherstellen.

17.07.2020