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Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen

Zwischenbericht über Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Jugendhilfe- und Sozialausschuss

Über die bisherigen Entwicklungen sowie die zukünftigen Herausforderungen und Risiken im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Eingliederungshilfe wurde dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss in seiner Sitzung vom 10. Mai Bericht erstattet.

Menschen mit Behinderungen möglichst passgenau zu unterstützen und ihnen über die Eingliederungshilfe wohnortnah notwendige Hilfen zu leisten, um ein Höchstmaß an Normalität zu ermöglichen, war schon vor der stufenweisen Einführung des Bundesteilhabegesetzes im Jahr 2017 erklärtes Ziel des Landkreises Karlsruhe, das der Kreistag bereits 2008 in der Sozialplanung 2015 verankert hat. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit 2009 geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland und garantiert mehr individuelle Selbstbestimmung und die volle Teilhabe in der Gesellschaft. Sichergestellt werden soll dies über das Bundesteilhabegesetz (BTHG) als modernes Teilhaberecht. „Das BTHG bündelt die verschiedenen sozialen Unterstützungssysteme, damit Hilfe wie aus einer Hand geleistet werden kann“, verdeutlichte Kirstin Keller, im Sozialdezernat zuständige Abteilungsleiterin die Intention des Gesetzes. Dazu wurde die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst und als eigenständiges und personenzentriertes Leistungsrecht verankert. Die bislang geltende Differenzierung zwischen stationären, teilstationären und ambulanten Maßnahmen wurde aufgelöst mit der Folge, dass die bisherigen Leistungen und die daraus resultierenden Vergütungen nun in existenzsichernde Leistungen und Fachleistungen getrennt werden müssen. Und anders als in der Sozialhilfe reicht das Bekanntwerden eines Bedarfes nicht mehr aus, sondern die Leistungen der Eingliederungshilfe müssen ausdrücklich beantragt werden. Die Bedarfsermittlung beschränkt sich dabei nicht nur auf die beantragte Leistung, sondern die Menschen mit Behinderungen müssen umfassend beraten und ggf. weitere Rehabilitationsträger hinzugezogen werden.

Dies stellt die Landkreisverwaltung im Hinblick auf die Individualisierung der Leistungen, die Gewinnung und Bindung von Fachkräften und bürgerschaftlich Engagierten vor zusätzliche große Herausforderungen, zumal immer mehr Menschen mit Schwermehrfachbehinderungen eine individuelle Rundumversorgung für sich beantragen. Der Landesrahmenvertrag als Grundlage der neuen Leistungs- und Vergütungssystematik liegt erst seit Ende 2020 vor und erhält nach wie vor noch offene Fragen insbesondere die Vereinbarung von Leistungen und die Personalbemessung betreffend.

Die Kreisverwaltung setzt weiterhin auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern. Als neue Plattform wurde hierfür der „Runde Tisch Teilhabe“ eingerichtet, um gemeinsam notwendige Unterstützungsleistungen personenzentriert und sozialraumorientiert, unter Einbeziehung der Wünsche der Leistungsberechtigten möglichst passgenau, wohnortnah und flexibel weiterzuentwickeln.

Auch die Coronapandemie war Thema: Um die Leistungserbringer finanziell zu entlasten, hat das Land Baden-Württemberg eine einmalige Beihilfe in Höhe von 14 Mio. EUR für die pandemiebedingten Mehrausgaben in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zugesagt. Bundesmittel aus dem Corona-Teilhabe-Fonds für coronabedingte Liquiditätsengpässe kommen für die hiesigen Leistungserbringer mangels Fördervoraussetzungen nicht in Frage. Der Landkreis war im vergangenen Jahr selbst in die Bresche gesprungen und hatte mit Billigung des Kreistages während der ersten Monaten der Corona-Pandemie bis 30. Juni 2020 alle bereits zuerkannten Leistungen an die Sozialen Dienstleister vollumfänglich weitergezahlt, unabhängig davon, ob die Leistungen tatsächlich erbracht werden konnten. Mit einer Auszahlung der Landeshilfe ist frühestens im Juli zu rechnen, hierfür bedarf es auf Kreisebene bilateraler Vereinbarungen, wobei der Landkreis eine pragmatische Lösung in Form von pauschalen Abgeltungen im Einvernehmen mit den Leistungserbringern anstrebt. Hierzu wurde die Verwaltung vom Gremium beauftragt.

Der Landkreis hatte in der Eingliederungshilfe 2020 netto 65,74 Mio. EUR verausgabt. Für 2021 wurden 68,3 Mio. EUR veranschlagt werden. Die Fallzahlensteigerungen und die aktuellen Diskussionen mit den Trägern lassen weitere Kostensteigerungen in nicht unerheblicher Höhe erwarten - erste Schätzungen gehen von mindestens 20 bis 30 % aus. Umso wichtiger ist es, dass sich die Kreisverwaltung und die 32 Städten und Gemeinden gemeinsam noch stärker für eine umfassende Barrierefreiheit vor Ort - in den Stadt- und Ortsteilen und in den Quartieren - einsetzen. Die Sozialplanung 2020, die Kreispflegeplanung 2025 sowie die Handreichung „Familienfreundliche Kommune 2020“ der Familien-Forschung Baden-Württemberg bieten hierfür wertvolle Anknüpfungspunkte.

11.05.2021