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Neben seinen gesetzlichen Aufgaben erbringt der Landkreis auch Freiwilligkeitsleistungen

Kooperation mit freigemeinnützigen Trägern

Neben seinen gesetzlichen Aufgaben erbringt der Landkreis Karlsruhe im Jugend- und Sozialbereich auch Freiwilligkeitsleistungen. Um welche Aufgaben es sich dabei handelt, wofür die rund 8,68 Mio EUR in diesem Bereich aufgewendet werden, und welche Förderstrukturen zu Grunde liegen, wurde dem Jugendhilfe und Sozialausschuss in seiner Sitzung am 10. Mai berichtet.

Oberste Prämisse ist, den Menschen ein bedarfsgerechtes Angebot sozialer Dienstleistungen zu machen und dieses entsprechend den sich wandelnden gesellschaftlichen Bedürfnissen und individuellen Bedarfen weiterzuentwickeln. Entgegen dem Wortlaut ist dabei aber nicht jede Leistung völlig freiwillig: So ist der Landkreis beispielsweise verpflichtet, Erziehungs- sowie Eheberatung anzubieten - Spielräume bestehen hingegen im Hinblick auf Art und Umfang der Leistungserbringung. Unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips – also dem Grundsatz, dass der Staat nur dann tätig wird, wenn die Möglichkeiten einer anderen Ebene nicht ausreichen um eine Aufgabe zu lösen - kooperiert der Landkreis mit freigemeinnützigen Organisationen.

Grundlage für eine Zusammenarbeit ist die vom Kreistag beschlossene Rahmenvereinbarung zur Förderung freiwilliger sozialer Dienstleistungen und Angebote im Landkreis Karlsruhe. Sie gibt die wesentlichen Parameter vor. Diese reichen von der Sicherstellung der konfessionellen und weltanschaulichen Neutralität der Angebote und der Erfordernis, dass alle Kreiseinwohner Zugang zur Dienstleistung haben müssen, über die Vorhaltung von qualifiziertem Personal bis hin zur Mitwirkungsbereitschaft, über die eigene Zielgruppe hinaus an Konzepten zur Sozialraumorientierung in den Kommunen mitzuwirken. Dienstleistungen müssen zudem so gestaltet sein, dass sie bei Bedarf auch aufsuchend erbracht werden können.

Gefördert werden können nur Dienstleistungen, für die ein Bedarf besteht und die nicht bereits anderweitig erbracht werden. Projekte sollen neue Denkansätze und Methoden beinhalten und der Mitteleinsatz muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem zu erwartenden Erfolg stehen. Nach Möglichkeit soll privates Kapital für den geförderten Zweck freigesetzt und bürgerschaftliches Engagement generiert werden. Die Kreisverwaltung refinanziert die Kosten maximal bis zu der Höhe, die sich aus den Berechnungen der Kommunen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) ergeben. Bei kirchlichen Trägern wird ein Eigenanteil von mindestens 20% der Gesamtkosten erwartet.

Wo nicht nur reine Zuschüsse gewährt werden, werden mit den Kooperationspartnern Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, wie z.B. im Bereich der Sozialpsychiatrischen Dienste, der Psychologischen Beratungsstellen oder der Suchtberatungsstellen.

Die vier größten Posten bei den Freiwilligkeitsleistungen sind die Erziehungsberatungsstellen, Suchtberatungsstellen, Tageselternvereine und die Sozialpsychiatrischen Dienste. „Man muss die Freiwilligkeitsleistungen in das Verhältnis zu den Transferaufwendungen im gesamten Sozialbereich mit insgesamt 191,5 Mio. EUR setzen, damit machen sie rund 4,5 % aus“, betonte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Mit seinen vielfältigen Präventionsaufwendungen sei der Landkreis sehr gut aufgestellt und ohne dieses Angebot lägen die Transferleistungen noch wesentlich höher.

Abgerundet wurde der Tagesordnungspunkt durch eine Übersicht über Förderung durch die Europäische Union. Der Landkreis Karlsruhe ist Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds und hat seit dem Jahr 2000 rund 12 Mio. EUR für die unterschiedlichsten sozialen Projekte in den Landkreis Karlsruhe vermittelt. Aufgrund des notwendigen Kofinanzierungsanteils von mindestens 50 Prozent beträgt das Projektvolumen das doppelte. Daneben partizipiert der Landkreis von zentral ausgeschriebenen Bundes-ESF-Projekten, von denen aktuell „Jugend stärken im Quartier“ durchgeführt wird. Mit dem Ziel, junge Menschen im Alter von 12 bis 26 Jahren bei der Überwindung von sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen am Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen. Mit der REACT-EU-Initiative stellt die Europäische Union für die Jahre 2021 und 2022 einmalig 440.000 Euro zusätzliche Mittel zur Verfügung, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern.

11.05.2021