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Die Zahl der rechtlichen Betreuungen von Menschen im Landkreis Karlsruhe steigt weiter an

Mit steigenden Fallzahlen und einer anstehenden Reform im Betreuungsrecht erwarten den Landkreis Karlsruhe zusätzliche Anstrengungen. Der derzeitige Sachstand und die Aufgaben für die Zukunft waren Thema beim Jugendhilfe- und Sozialausschuss, der am Montag, 6. Dezember, in der Sporthalle der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee stattfand. Demnach wird es künftig vor allem zu einem höheren Personalaufwand kommen, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Das Betreuungsrecht gilt für Menschen, die aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbständig regeln können und hierfür einen Vertreter benötigen. Zum 1. Januar 2023 wird eine Reform des Gesetzes in Kraft treten und dadurch auch beim Landratsamt als Betreuungsbehörde den Personalbedarf steigern. Derzeit sind im Landratsamt 10,5 Stellen mit Fragen und Aufgaben der Betreuung befasst.

Die Anzahl der neu eingerichteten Betreuungen stagniert nach einem jahrzehntelangen stetigen Anstieg auf hohem Niveau. Zum Jahresende 2020 bestanden im Landkreis Karlsruhe für 4.148 Personen rechtliche Betreuungen. Die größte Gruppe stellen psychisch erkrankte Menschen dar. Die Anzahl der beruflich geführten Betreuungen ist leicht von 35 Prozent (2019) auf zuletzt 36 Prozent (2020) gestiegen. Der Anteil der ehrenamtlich geführten Betreuungen in Höhe von 64 Prozent geht entsprechend leicht zurück, wobei im bundesweiten Vergleich im Landkreis Karlsruhe viele Betreuungen ehrenamtlich erfolgen.

Ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, zu schulen und zu begleiten, liegt im Aufgabenbereich der Betreuungsvereine, die vom Landkreis gefördert werden. Sie beraten und unterstützen beispielsweise familienfremde Ehrenamtliche sowie Angehörige, die eine Betreuung für ein Familienmitglied übernommen haben und bieten regelmäßig Fortbildungen und fachlichen Austausch an. Im Landkreis Karlsruhe gibt es hierfür zwei Betreuungsvereine: den Betreuungsverein des SKM Bruchsal (Katholischer Verband für soziale Dienste) und den Betreuungsverein des Diakonischen Werkes der evangelischen Kirchenbezirke im Landkreis Karlsruhe mit Sitz in Ettlingen. Alle ehrenamtlichen Betreuer werden auf Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben von den Betreuungsvereinen und der Betreuungsbehörde beraten.

Bestehen Anhaltspunkte für einen Betreuungsbedarf können etwa Privatpersonen oder Ämter, soziale Dienste und Ärzte beim Betreuungsgericht für eine Person eine Betreuung anregen. Der Betreuer wird für einzelne Aufgabenbereiche bestellt, zum Beispiel zur Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge oder in Wohnungsangelegenheiten.

Der Betreuungsbehörde kommt durch die verbindliche Beteiligung in allen betreuungsgerichtlichen Erst- und zahlreichen Folgeverfahren eine zentrale Rolle bei der Prüfung zu, ob eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist. Die Anzahl der Ermittlungen im Landkreis Karlsruhe steigt seit Jahren konstant an. 2020 waren es 930 Neuverfahren und 1.110 Wiederholungsverfahren.  Damit ist die Summe von 1.863 im Jahr 2019 auf 2.040 angestiegen. 2016 lag die Zahl insgesamt noch bei 1.669. Als Betreuungsbehörde ist das Landratsamt zudem für die Bedarfsermittlung und Planung eines ausreichenden Angebots an qualifizierten Betreuerinnen und Betreuern sowie für die Qualitätssicherung auf örtlicher Ebene zuständig. Sie sorgt für eine Vernetzung und den regelmäßigen Austausch der Akteure im Betreuungswesen. Vor diesem Hintergrund organisiert die Betreuungsbehörde des Landkreises Karlsruhe vielfältige Fortbildungs- und Netzwerkveranstaltungen, beispielsweise eine jährliche Einführung speziell für neu bestellte ehrenamtliche familienangehörige Betreuer sowie regelmäßige Abstimmungsgespräche mit den Betreuungsgerichten, sozialen Diensten und Ordnungsämtern.

07.12.2021