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Der Landkreis will die SozialRegion Karlsruhe weiter stärken

In vielen Kommunen haben sozial benachteiligte Menschen Zugang zu Angeboten wie einem Kinder- und Familienpass

Im Landkreis Karlsruhe gibt es zahlreiche und vielfältige Angebote für sozial benachteiligte Menschen. Mit speziellen Vergünstigungen ist es beispielsweise Familien mit geringem Einkommen möglich, am gesellschaftlichen Leben in den Städten und Gemeinden teilzunehmen. Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss, der am 6. Dezember 2021 in der Sporthalle der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee tagte, begrüßt das vorhandene Angebot ausdrücklich, weil dadurch vielen Menschen auf verschiedene Weise Zugang und Teilhabe ermöglicht wird. Fast die Hälfte aller Kommunen im Landkreis hat sich bereits der SozialRegion Karlsruhe angeschlossen. Damit noch mehr sozial benachteiligte Einwohnerinnen und Einwohner von den Chancen profitieren können, koordiniert der Landkreis weiterhin zwischen den Kommunen und appelliert an diese, vergleichbare Unterstützungsmöglichkeiten aufzubauen oder als Teil der SozialRegion Karlsruhe zu wirken.

Ausgangspunkt für die Beratung im Gremium war die Anregung aus den Reihen des Kreistags, einen landkreisweiten Sozial- und Familienpass für sozial benachteiligte Einwohnerinnen und Einwohner einzurichten. Durch Vergünstigungen beim Besuch kommunaler Freizeiteinrichtungen, kultureller Veranstaltungen und bei der Teilnahme an Bildungsangeboten sowie durch die kostenfreie Nutzung von Bus und Bahn soll dieser die gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe sozial benachteiligter Menschen fördern. Dazu zählen Sozialleistungsempfänger, Empfänger von Asylbewerberleistungen, junge Menschen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familien und Einzelpersonen, die über nur geringe Einkünfte verfügen.

Eine Prüfung hat ergeben, dass der Landkreis bereits gut aufgestellt ist und viele Städten und Gemeinden dahingehend Angebote etabliert haben. Zusätzlich zu den Maßnahmen des Bundes mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie des Landes mit dem Landesfamilienpass wurde mit der Gründung der SozialRegion Karlsruhe 2013 eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Armutsbekämpfung voranzubringen. Die Förderung gesellschaftlicher Teilhabe ist besonders wirksam, wenn sie über Stadtgrenzen hinweg umgesetzt wird. Der Karlsruher Pass, der Karlsruher Kinderpass sowie der Karlsruhe Pass 60 plus haben sich als ein wirkungsvolles Instrument dafür erwiesen. Die Empfängerinnen und Empfänger können Angebote aus den Bereichen Kultur, Sport, Freizeit und Bildung über kommunale Grenzen hinweg zu vergünstigten Konditionen oder sogar kostenfrei nutzen. Mit dem Beitritt der Gemeinden Forst und Graben-Neudorf zur SozialRegion Karlsruhe umfasst diese ab 2022 rund 500.000 Menschen. Die Einführung eines neuen landkreisweiten Sozial- und Familienpasses würde den bereits bestehenden Strukturen nicht Rechnung tragen und zu Doppelstrukturen führen.

2018 hat mit der Stadt Stutensee die erste Kommune des Landkreises eine Kooperation mit der Stadt Karlsruhe zum Karlsruher Kinderpass beschlossen und die "Charta SozialRegion" unterzeichnet. Inzwischen haben sich zwölf weitere Kommunen der Aktionsgemeinschaft angeschlossen. Am Karlsruher Kinderpass beteiligen sich elf Städte und Gemeinden. Eine weitere Kommune kommt 2022 hinzu. Drei Landkreiskommunen geben den Karlsruher Pass für Erwachsene bis 60 Jahre aus. Auch hier wächst die Anzahl 2022 um eine weitere Gemeinde. Den Karlsruher Pass 60 Plus gibt es ab 2022 in sechs Kommunen. In manchen der Städte und Gemeinden gibt es zusätzlich Vergünstigungen im ÖPNV. Einige Kommunen bieten ein Angebot an, das diesem Angebot nahekommt, etwa der Kinder- und Familienpass in Ettlingen sowie der Kinderpass in Bretten und Gondelsheim. In anderen Städten und Gemeinden erhalten Familien sowie sozial benachteiligte Menschen Ermäßigungen bei einzelnen kommunalen Angeboten wie etwa dem Schwimmbad-Besuch.

Unabhängig eines kommunalen Angebots haben Familien Anspruch auf den Landesfamilienpass, der den Besuch von staatlichen Schlössern, Gärten und Museen in Baden-Württemberg vergünstigt.

Über das Bildungs- und Teilhabe-Paket können für Kinder und Jugendliche zusätzlich Fahrkosten für den Weg zur Schule übernommen werden.

07.12.2021