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Der Ausschuss für Umwelt und Technik beschäftigte sich mit der künftigen Entsorgung von Bodenaushub im Landkreis

Die Kapazitäten der Erddeponie in Karlsbad-Ittersbach sind in naher Zukunft aufgebraucht. Der Landkreis Karlsruhe betreibt diese, um Erdaushub aus zahlreichen Kommunen zu entsorgen. Damit der Landkreis dieses Angebot aufrechterhalten kann, hatte der Kreistag im November 2021 einer Erhöhung des Deponiekörpers zugestimmt. Nachdem der Bund Änderungen der Deponieverordnung beschlossen hatte, welche zum 1.1.2024 in Kraft treten, verfasste das Umweltministerium im Frühjahr dieses Jahres eine Handlungsanweisung, wie die neue Regelung umzusetzen sei. Zunächst wird die Möglichkeit, unbelasteten Bodenaushub ab Anfang kommenden Jahres weiterhin zu beseitigen, grundsätzlich in Frage gestellt. Daher fehlt es laut Umweltministerium künftig an der rechtlich notwendigen Planrechtfertigung für neue Deponieflächen dieser Art.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik, der am Donnerstag, 25. Mai, im Sitzungssaal im Landratsamt Karlsruhe tagte, beschloss zunächst mehrheitlich, an der Erweiterung der Erddeponie vorrangig festhalten zu wollen und ergänzend zu prüfen, ob der frühere Beschluss zur Erweiterung der Erddeponie angesichts der neuen rechtlichen Situation aufrechterhalten bleiben kann. Ebenso soll untersucht werden, unter welchen Bedingungen die Annahme von Bodenaushub durch den Landkreis Karlsruhe rechtlich noch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Das Umweltministerium empfiehlt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern Langzeitlager zu schaffen und unbelasteten Bodenaushub zu lagern, bis dieser einer größeren Verwertungsmaßnahme zugeführt werden kann. Darüber hinaus möchte der Landkreis prüfen, ob im Kreisgebiet weitere Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Annahme und Verwertung von unbelastetem Bodenaushub bestehen. Des Weiteren ist noch unklar, ob für geogen belastetes Material Ausnahmen vom Verwertungsgebot bestehen oder geschaffen werden und ein wirtschaftlicher Betrieb der vorhandenen Deponie in Karlsbad-Ittersbach bis zur Ausschöpfung der vorhandenen Restkapazität auch bei wesentlich geringeren Anlieferungsmengen noch möglich ist.

26.05.2023