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Fahr∙dienste für Menschen mit schweren Behinderungen
im Land∙kreis Karlsruhe


Fahr∙dienste fahren
Menschen mit schweren Behinderungen
an verschiedene Orte.
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das ein Fahrzeug zeigt, welches Rollstuhlfahrer mitnehmen kann


Zum Beispiel:
Wenn sie nicht mit Bus und Bahn fahren können
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das eine durchgestrichene Straßenbahn zeigt

Es gibt verschiedene Fahr∙dienste.

Zum Beispiel:

  • DRK
    DRK ist die Abkürzung für 
    Deutsches Rotes Kreuz.
  • ASB
    ASB ist die Abkürzung für
    Arbeiter-Samariter-Bund.

Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das einen Krankenwagen zeigt
 

  • Taxi
  Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das ein Taxi zeigt

Der Land∙kreis Karlsruhe bezahlt
einen Teil von den Kosten
für den Fahr∙dienst.

  Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das einen Rollstuhlfahrer und den Landkreis Karlsruhe zeigt, die symbolisch Geldscheine an einen Fahrdienst geben


Hier finden Sie mehr Informationen:

1. Wer kann die Fahr∙dienste nutzen?

2. Wofür kann man die Fahr∙dienste nutzen?

3. Wie viel muss man für die Fahr∙dienste bezahlen?

4. Was ist sonst noch wichtig?

 

1. Wer kann die Fahr∙dienste nutzen?

 

Sie müssen

  • mindestens 16 Jahre alt sein
 
  • im Land∙kreis Karlsruhe leben


Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das einen Kartenausschnitt des Landkreises Karlsruhe zeigt
  • einen Schwer·behinderten·ausweis haben.
    • Auf dem Ausweis muss stehen: ein Bl für Blinde

oder

    • ein aG für außergewöhnliche Geh·behinderungen.
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das zwei Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen für Blind und außergewöhnliche Gehbehinderung
Sie möchten den Fahr∙dienst nutzen?

Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das ein Dokument mit dem Titel Formular zeigt und auf dem eine Auswahl durch Ankreuzen getroffen wurde


2. Wofür kann man die Fahr∙dienste nutzen?

 

Der Fahr∙dienst fährt Sie zum Beispiel:

 
  • Zum Einkaufen
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das einen Rollstuhlfahrer beim Einkaufen mit einer Begleitperson zeigt
  • Zum Amt
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das ein Gebäude mit der Aufschrift Amt zeigt
  • Zu Freizeit·veranstaltungen
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das Personen bei Freizeitaktivitäten im Museum und beim Sport zeigt
  • Zu Freunden und Verwandten.
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das eine Personengruppe aus Männern und Frauen zeigt


Sie dürfen diese Fahr∙dienste nicht nutzen für Fahrten

    • zur Schule
    • zum Ausbildungs·platz
    • zur Arbeit
    • zum Arzt
    • ins Krankenhaus
    • zur Reha
    • zur Tages·pflege.

Für diese Fahrten gibt es andere Fahr∙dienste.

Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das eine Schulklasse beim Unterricht zeigt und davor ein roter Balken als Symbol für das Durchstreichen Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das einen Arzt zeigt, mit einem roten Balken darüber als Zeichen des Durchstreichens


3. Wie viel muss man für die Fahr∙dienste bezahlen?


Sie müssen den Fahr∙dienst nicht alleine bezahlen.

Der Land∙kreis Karlsruhe bezahlt

    • bis zu 50 Euro pro Fahrt.
    • Wenn Sie in einer Pflege·einrichtung leben:
      bis zu 340 Euro im Jahr.
    • Wenn Sie nicht in einer Pflege·einrichtung leben:
      bis zu 680 Euro im Jahr.
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das einen Rollstuhlfahrer und den Landkreis Karlsruhe zeigt, die symbolisch Geldscheine an einen Fahrdienst geben

Sie müssen einen kleinen Teil vom Preis
für den Fahr∙dienst selbst bezahlen.


Zum Beispiel:
Sie haben Fahrten für 100 Euro gemacht.
Dann bekommen Sie 80 Euro zurück
vom Land∙kreis Karlsruhe.
Sie müssen nur 20 Euro selbst bezahlen.

Wenn Sie

  • sehr wenig Geld verdienen
  • Sozial·hilfe bekommen.
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das eine Person mit leeren Hosentaschen zeigt

Dann müssen Sie gar nichts selbst bezahlen.

Dann bezahlt der Land∙kreis Karlsruhe
die ganze Fahrt für Sie.

Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das darstellt, wie ein Fahrdienst für Rollstuhlfahrer vom Landkreis Karlsruhe bezahlt wird

Sie möchten den Fahr∙dienst nicht selbst bezahlen?

Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das ein Dokument mit dem Titel Formular und einer Auswahlmöglichkeit per Ankreuzen zeigt

Sie müssen die Rechnung von der Fahrt auch einreichen.

Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das einen Rechnungsbeleg zeigt

Diese Informationen müssen in der Rechnung stehen:

 
  • Ihr Name

  • Wann sind Sie mit dem Fahr∙dienst gefahren?
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das ein Kalenderblatt zeigt
  • Wohin sind Sie gefahren?
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das eine Fahrtroute mit Startpunkt und Ziel auf einem Kartenausschnitt zeigt
  • Wie viel hat die Fahrt gekostet?
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das eine Hand zeigt, die einen Geldschein übergibt
  • Mit welchem Fahr∙dienst sind Sie gefahren?

Sie müssen den Antrag innerhalb von 1 Jahr stellen.

Alle Fahrten müssen zusammen mehr als 15 Euro kosten.

Sonst bezahlt der Land∙kreis Karlsruhe die Fahrten nicht.

 


4. Was ist sonst noch wichtig?

Sie können selbst entscheiden:

    • Wie viele Fahrten Sie machen
    • Wie weit Sie fahren
    • Welchen Fahr∙dienst Sie nutzen.
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das einen Rollstuhlfahrer zeigt, der sich für eines von drei Fahrtunternehmen entscheidet
Sie müssen den Fahr∙dienst selbst anrufen.

Bitte besprechen Sie mit dem Fahr∙dienst:

    • Wann möchten Sie fahren?
    • Wo soll der Fahr∙dienst Sie abholen?
    • Wohin möchten Sie fahren?
    • Wie viel kostet die Fahrt?
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das ein lächelndes Gesicht beim Telefonieren zeigt
Der Fahr∙dienst muss wissen:

  • Brauchen Sie Hilfe?
    • Beim Einsteigen
    • Beim Aussteigen.

  • Brauchen Sie ein besonderes Fahrzeug?

Zum Beispiel:
Mit Platz für einen Rollstuhl.

  • Brauchen Sie eine Begleit·person?
  • Soll der Fahr∙dienst auf Sie warten?
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das ein Fahrzeug zeigt, welches Rollstuhlfahrer mitnehmen kann
  • Wann möchten Sie zurück·fahren?
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das die Uhrzeit 10 Uhr zeigt


Kontakt:

Landrats∙amt Karlsruhe
Amt für Versorgung und Reha∙bilitation


Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das ein Haus zeigt Besuchs∙adresse:
Wolfartsweierer Straße 5
76131 Karlsruhe
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das einen Briefumschlag zeigt Post∙adresse
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das einen Telefonhörer zeigt 0721 936 - 70 730 und
0721 936 - 70 430
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das einen Computer mit einer E-Mail zeigt posteingang@landratsamt-karlsruhe.de


Übersetzung, Bilder und Gestaltung: © BEQUA gGmbH, 2021.