Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen
Allgemeine Informationen
Zu den Problemstoffen zählen
- Abbeizmittel,
- Abflussreiniger,
- Farben,
- Lacke,
- Klebestoffe,
- Laugen,
- Säuren,
- Chemikalien wie Fotochemikalien,
- Altöl,
- Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
- Putz- und Reinigungsmittel,
- Akkus, Batterien,
- Energiesparlampen und vieles mehr,
die Sie nicht mehr benötigen oder unbrauchbar geworden sind.
Sie müssen sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Voraussetzungen
Sie möchten Problemstoffe entsorgen.
Zuständige Stelle
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Jede Kommune handhabt das unterschiedlich.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Vertiefende Informationen
- Das Umweltministerium informiert über die Entsorgung von
- Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH, Tel. 0711 - 9519610.
Hinweise
Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, dann müssen Sie das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche Satzung
Freigabevermerk
26.07.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg
Fristen
keine