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Notfalltreffpunkte für die Bevölkerung im Krisen- / Katastrophenfall

Mit der Rahmenempfehlung für die Planung und den Betrieb von Notfalltreffpunkten für die Bevölkerung in Baden-Württemberg hat das Land grundsätzliche Empfehlungen zur Umsetzung einer flächendeckenden und einheitlichen Versorgung der Bevölkerung mit elementaren Informationen und grundlegenden Hilfsangeboten im Krisenfall und bei Katastrophen geschaffen.

Der in der Rahmenkonzeption eingeführte Begriff „Notfalltreffpunkt“ kann, bezogen auf Umfang, Leistungsfähigkeit und Anzahl, gänzlich durch Entscheidungen innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung dimensioniert werden.

Generell können die Leistungen in den verschiedenen Liegenschaften daher von einem grundsätzlichen Informationsangebot (vgl. „Info-Point“) bis hin zu einer leistungsfähigen und ganzheitlichen Versorgung der Bevölkerung (vgl.„Notunterkunft“) variieren.

Im Landkreis Karlsruhe werden daher folgende Anlaufstellen für die Bevölkerung unterschieden:

Notfalltreffpunkt
Notfallinformation
Soll:
  • Stromversorgung
  • Information
  • Notfallkommunikation
  • Erste Hilfe
  • Organisation von Hilfe
  • Versorgung

Kann:
  • Private Kommunikation
  • Wärme
  • Versorgung
  • Psychosoziale Unterstützung
  • u.v.m.
Soll:
  • Stromversorgung
  • Information
  • Notfallkommunikation
  • Erste Hilfe

Die kleineren und dezentral aufgebauten Notfallinformationen welche grundsätzlich auch durch mobile Lösungen, z. B. Zelte, Fahrzeuge und sonstige geeigneten Einrichtungen dargestellt werden können, bilden hierbei einen verminderten Teil der Soll-Leistungen eines Notfalltreffpunktes ab. Hierzu zählen:

  • die Entgegennahme von mündlichen Notfallmeldungen von Seiten der Bevölkerung und deren Weiterleitung an die Integrierten Leitstellen
  • die Bereitstellung von Erster Hilfe
  • die Bereitstellung aktueller Informationen und Verhaltenshinweise für die Bevölkerung
  • die Weiterleitung der Hilfesuchenden an zentrale Notfalltreffpunkte mit erweitertem Hilfsangebot

Auch wenn im Krisenfall von einem erhöhten Aufkommen an Einsätzen und Betrieb in den Liegenschaften des Bevölkerungsschutzes auszugehen ist, können auch die Standorte der Feuerwehren und Hilfsorganisationen als Notfallinformation dienen, da diese einen in der Fläche verfügbaren ersten Anlaufpunkt in den meisten Ortsteilen abbilden.

Die Aufteilung des Hilfsangebotes (dezentrale Notfallinformationen / Feuerwehren / Hilfsorganisationen, zentrale Notfalltreffpunkte) orientiert sich hierbei am zu erwartenden Bedarf der notwendigen Hilfestellungen für die Bevölkerung.
Die Aufteilung des Hilfsangebotes (dezentrale Notfallinformationen / Feuerwehren / Hilfsorganisationen, zentrale Notfalltreffpunkte) orientiert sich am zu erwartenden Bedarf der notwendigen Hilfestellungen für die Bevölkerung.Durch die Einbindung der Feuerwehren und Hilfsorganisationen kann so im Landkreis ein flächendeckendes Netz an Lichtinseln mit grundsätzlichem Hilfs-, Informations- und Notfallkommunikationsangebot (Notfallinformation) eingerichtet werden, von denen die Hilfesuchenden an die zentralen Notfalltreffpunkte der Gemeinden mit erweiterten Fähigkeiten zur Sicherstellung von Hilfe für und Versorgung der Bevölkerung verwiesen werden können.

Von Lichtinseln mit grundsätzlichem Hilfs-, Informations- und Notfallkommunikationsangebot (Notfallinformation) werden die Hilfesuchenden an zentrale Notfalltreffpunkte verwiesen.