Sprungziele
Seiteninhalt

Radeln im Landkreis

Im gesamten Landkreisgebiet findet sich eine Vielzahl von schön angelegten und ausgesuchten Radrouten. Zum Kennenlernen des Landkreises mit dem Rad bietet der Landkreis Karlsruhe eine Radwanderkarte und ein Freizeitportal an. 

Wir wünschen bei der Erkundung unseres rund 1.700 km langen und gut ausgebauten Radroutennetzes, in einem landschaftlich reizvollen und abwechslungsreichen und mit einem fast südländischen Klima gesegneten Landkreisgebiet, viel Spaß.

Das Freizeitportal können Sie als App auf der Homepage von outdooractive für iOS, Android und Windows Phone herunterladen.

Entspannt mobil 

Es gibt sechs gelungene Faltblätter mit dem Titel "Entspannt mobil", die auf charmante Art die unterschiedlichen Regeln im Straßenverkehr vermitteln. Das Miteinander von Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer soll damit nachhaltig gefördert werden, damit alle ihr Ziel sicher erreichen.

Die Faltblätter können Sie digital abrufen.

Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Baden-Württemberg e.V.

Der Landkreis Karlsruhe will den Radverkehr nachhaltig voranbringen. Deshalb sind wir Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW).

Gemeinsames Ziel des Landes Baden-Württemberg und der AGFK-BW: Radfahren als selbstverständliche, umweltfreundliche und günstige Art der Fortbewegung fördern und eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur etablieren. Das geht am besten im Team. Als Mitglied des kommunalen Netzwerks profitiert der Landkreis Karlsruhe vom Erfahrungsaustausch, zum Beispiel auf Fachseminaren oder bei Arbeitskreistreffen, und von der Arbeit der Geschäftsstelle, die das als Verein organisierte Netzwerk koordiniert. Außerdem kann der Landkreis Karlsruhe Synergien in Projekten nutzen. Weitere Informationen, Kommunen, die auch bereits fest im Sattel sitzen, und aktuelle Projekte finden Sie auf der Homepage des Vereins.

Gute Gründe für die Nutzung des Fahrrads anstatt des Automobils

Dass die Nutzung des Fahrrads gelebter Umwelt- und Klimaschutz ist, dürfte bekannt sein. Aber es gibt noch mehr Gründe, Fahrrad zu fahren, denn es ist auch günstiger, gesünder, pünktlicher, stressfreier und schneller als das Automobil.

Anhand folgender Filmbeispiele möchten wir es leicht verständlich veranschaulichen (das Angebot befindet sich im Aufbau und wird nach und nach mit weiteren Filmen erweitert).

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leistet. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

In der Vergangenheit konnte der Landkreis Karlsruhe bereits von Fördergeldern der Nationalen Klimaschutzinitiative profitieren. So wurde die Erweiterung der wegweisenden Beschilderung am Hauptradverkehrsnetz des Landkreises teilweise aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative finanziert (Förderkennzeichen 03K14746).

Derzeit befindet sich außerdem das sogenannte „Fahrraddrehkreuz Kronau“ im Bau. Bei diesem Projekt handelt es sich um die fahrradfreundliche Umgestaltung der Ortsdurchfahrt (K3522) und des Rathausvorplatzes in Kronau. In Partnerschaft mit der Gemeinde werden Serviceeinrichtungen für den Radverkehr geschaffen. Dabei werden unter anderem Fahrradabstellanlagen, Lademöglichkeiten für E-Bikes, eine Reparaturstation für Fahrräder und ein Trinkbrunnen gebaut. Außerdem werden Informationen zu den acht durch Kronau verlaufenden Radrouten zur Verfügung gestellt. Der Landkreis ist an diesem Projekt mit der Erneuerung des Straßenbelags in der gesamten Ortsdurchfahrt sowie mit dem Bau von zwei Querungshilfen an den jeweiligen Ortsausgängen beteiligt (Förderkennzeichen 67KBR0121B). Die Fertigstellung des Projekts ist für Mitte 2023 geplant.

Klimaschutzinitiative Logo

Radverkehrskonzept Landkreis Karlsruhe

In Zeiten des Klimawandels und steigender Rohölpreise ist das Fahrrad ein vielseitiges, preiswertes und umweltfreundliches Verkehrsmittel, das die Menschen gerne nutzen und dem eine bedeutende Rolle für ihre Mobilität zukommt. Gerade die ca. 50% am Gesamtverkehr beteiligten Kurzfahrten (bis ca. 6 Km) mit dem PKW sind für den Fahrradverkehr geeignete Strecken. Aber auch auf längeren Strecken kann das Fahrrad in Verbindung mit dem ÖPNV das Auto ersetzen. Es ist im Alltag ein praktisches und schnelles Fahrzeug, ein beliebter Freizeit- und Reisebegleiter und ein attraktives Sport- und Fitnessgerät. Das Fahrrad ist überdies das meistgenutzte Fahrzeug auf dem Schulweg und daher ein unersetzlicher Baustein eines kinder- und jugendfreundlichen Mobilitätskonzepts. Die Radfahrer sind eine wichtige Zielgruppe und Wirtschaftsfaktor für den Tourismus und die Fahrrad- und Sportartikelindustrie, sowie für alle Unternehmen, die attraktive fahrradbezogene Dienstleistungen anbieten und sich mit umweltgerechter Fortbewegung auseinandersetzen. Eine fahrradfreundliche Verkehrsinfrastruktur ist zwar eine notwendige Voraussetzung dafür, dass sich die Menschen sicher und bequem mit dem Fahrrad fortbewegen können - allein mit baulichen Maßnahmen können die Potenziale des Radverkehrs aber nur teilweise ausgeschöpft werden. Vielmehr ist das Radfahren mit seinen positiven Aspekten - umweltfreundlich, gesund und macht Spaß - als selbständiger Teil der Mobilität ins Bewusstsein der Menschen und der Entscheidungsträger zu rücken. Erst dann kann sich das positive Potenzial des Fahrrades zum Nutzen der Gesellschaft voll entfalten. Es gibt bei allen technischen auto- bzw. mobilen Weiterentwicklungen kein gesünderes, preiswerteres und umweltfreundlicheres, also nachhaltigeres Verkehrsmittel als das Fahrrad. Ein höherer Radverkehrsanteil trägt dazu bei, innerstädtische Verkehrsprobleme zu lösen und die Lebensqualität in den Städten zu erhöhen.

Der Landkreis Karlsruhe erarbeitete zusammen mit den betroffenen Stellen wie beispielsweise den Trägern öffentlicher Belange in den Bereichen Straßenverkehr, Straßenbau, Tourismus, Regionalentwicklung, Forst, Flurneuordnung und Umwelt eine Radverkehrskonzeption. Dieses Konzept steht Ihnen rechts als Download zur Verfügung.

Auf der Grundlage des Radverkehrskonzeptes wurde ein kreisweites Radverkehrsnetz nebenst weiterer Sachdaten (wie beispielsweise Fahrbahnbelag) entwickelt. Die aktuellen Daten können Sie sich im Radverkehrskataster betrachten.

Radwege an Kreisstraßen

Zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen, die sich aus dem Radverkehrskonzept des Landkreises sowie aus übergeordneten Radverkehrsplanungen (z. B.: Nationaler Radverkehrsplan, RadSTRATEGIE BW) an den Kreisstraßen ergeben, wurde im Amt für Straßen die Stelle der Radverkehrskoordination geschaffen. Die Stelle wird im Rahmen der Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität in Stadt- und Landkreisen durch das Land Baden-Württemberg gefördert.

Zu den Aufgaben der Koordination Radverkehr gehören die Planung und der Entwurf von Radwegen und Querungshilfen, sowie die Umsetzung der Baumaßnahmen in Absprache mit den betroffenen Gemeinden.

Schutzstreifen "Sehen und gesehen werden"

Sie erhalten Informationen zum Thema "Schutzstreifen" in komprimierter Form über den Flyer "Sehen und gesehen werden".

Wie sieht ein Schutzstreifen aus?

Der Schutzstreifen, umgangssprachlich auch als Fahrradschutzstreifen, Radschutzstreifen, Angebotsstreifen oder Velostreifen bekannt, ist ein Bereich der Fahrbahn, der durch eine gestrichelte Leitlinie und Fahrradpiktogramme für den Radverkehr abgegrenzt wird.

Wie breit sind Schutzstreifen?

Schutzstreifen müssen mindestens 1,25 Meter breit sein. Die Regelbreite beträgt 1,50 Meter. Wichtig für die Sicherheit ist, dass zwischen Schutzstreifen und Parkstreifen ein Sicherheitsraum, zum Beispiel durch einen markierten sogenannten „Sicherheitstrennstreifen“, vorgesehen wird. Dieser beugt Gefahren durch unachtsam und plötzlich geöffnete Fahrzeugtüren vor.

Welchen Vorteil bieten Schutzstreifen?

Ein Schutzstreifen verbessert die Sichtbarkeit und somit die Sicherheit des Radverkehrs auf Fahrbahnen, da er ihm einen eigenen Raum auf der Fahrbahn und somit im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs zuweist. Autofahrer sind auf Straßen mit Schutzstreifen langsamer unterwegs, das zeigt das Gutachten der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW) zum Einsatz von Schutzstreifen bei schmalen Kernfahrbahnen. Radfahrer können andererseits auf den Schutzstreifen zügiger als auf Geh- und Radwegen fahren, ohne Fußgänger zu gefährden.

Werden Schutzstreifen nur angelegt, um Geld zu sparen?

Nein. Deren Einrichtung ist zwar günstiger als der Bau von Radwegen. Doch Experten bewerten die Verkehrssicherheit von Schutzstreifen höher als die von Radwegen, die gemeinsam mit dem Fußverkehr geführt werden. Die Schutzstreifen ermöglichen Kommunen, Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen, den Radverkehr sicherer zu führen und durchgängig auf unseren Straßen zu etablieren. Damit wird das Radfahren nachhaltig gefördert.

Kinder

Müssen Kinder jetzt auch auf der Straße fahren?

Laut Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum 8. Lebensjahr auf dem Gehweg radeln. Sie erlaubt älteren Kindern bis zum 10. Lebensjahr, wahlweise das Radfahren auf Gehwegen, Radwegen, Fahrbahnen oder gegebenenfalls Schutzstreifen. Kinder ab dem 11. Lebensjahr müssen den Schutzstreifen oder eine andere Führung des Radverkehrs benutzen - wie Erwachsene.

Kinder ab dem elften Lebensjahr auf der Straße – ist das nicht viel zu gefährlich?

Nein, denn Schutzstreifen machen jenen Teil der Fahrbahn sichtbar, der für Radfahrerinnen und Radfahrer vorgesehen ist. Radeln auf der Fahrbahn im fließenden Verkehr ist sicherer als auf den schmalen Rad- oder Gehwegen mit einer Vielzahl von Hindernissen und Gefahrenquellen. Untersuchungen zeigen, dass sich 90 % der Unfälle im Radverkehr im Seitenbereich ereignen, also auf Rad- oder Gehwegen.

Autofahrer

Dürfen Autofahrer auf Schutzstreifen fahren?

Grundsätzlich nicht, denn der Schutzstreifen ist für den Radverkehr reserviert. Nur ausnahmsweise dürfen Kraftfahrzeuge dort bei Bedarf fahren, z.B. bei Gegenverkehr. Auch größere Fahrzeuge dürfen den Schutzstreifen nur im Bedarfsfall mitbenutzen.

Dürfen Autofahrer auf Schutzstreifen parken?

Nein. Das Parken ist auf Schutzstreifen verboten und behindert den Verkehrsfluss der Radfahrer. Halten bis zu 3 Minuten ist dagegen erlaubt. Bitte beachten: Wer sein Auto verlässt, der parkt und riskiert so ein Bußgeld.

Sicherheit

Mit dem Rad auf der Fahrbahn zu fahren ist doch viel gefährlicher als auf dem Geh- oder Radweg?

Nein, Radfahren auf der Fahrbahn ist sicherer und laut Straßenverkehrsordnung der Regelfall. Untersuchungen zeigen, dass an Kreuzungen mit separaten Radwegen sowie Geh- und Radwegen dreimal mehr Radfahrer verunglücken als an solchen mit Radfahrern auf der Fahrbahn. Das liegt daran, dass Radfahrer auf der Fahrbahn besser gesehen und wahrgenommen werden. Außerdem gibt es auf der Fahrbahn weniger Konflikte mit einfahrenden Autos, Fußgängern oder anderen Hindernissen wie z.B. Mülltonnen, Plakatträgern, Verkehrszeichen oder Laternenmasten.


Auch im Nationalen Radverkehrsplan des Bundesverkehrsministeriums wird auf der dritten Seite darauf hingewiesen, dass Straßen mit Schutzstreifen entgegen vielfacher Vermutung eine geringere Unfallrate aufweisen. Als Ursache vermutet man die bessere Sichtbarkeit des Radverkehrs für Autofahrerinnen und –fahrer.

Verkehr Allgemein

Jetzt weiß ja keiner mehr, was er darf und was nicht. Welche Regeln gelten denn auf Straßenabschnitten mit Schutzstreifen?

Autofahrer:

Grundsätzlich dürfen Autofahrer den Schutzstreifen nicht überfahren. Nur in Ausnahmefällen, wenn z.B. zwei breite Fahrzeuge aneinander vorbei müssen, ist ein vorrübergehendes Überfahren erlaubt – solange der Radverkehr dabei nicht behindert wird. Autos müssen hinter dem voraus Radelnden bleiben, bis ein gefahrloses Überholen möglich ist.

  • Autos dürfen nicht auf Schutzstreifen parken – Halten bis zu einer Dauer von drei Minuten ist jedoch erlaubt.
Radfahrer:
  • Wenn sich vor einer roten Ampel eine Autoschlange bildet, können und dürfen Radfahrer auf dem Schutzstreifen bis zur Ampel daran vorbeifahren.
  • Radfahrer müssen den Schutzstreifen nutzen – nur bei Bedarf dürfen sie den Schutzstreifen verlassen und auch nur, wenn sie den Kfz-Verkehr nicht behindern.
  • Es gilt das Rechtsfahrgebot – Radler müssen, wie alle anderen auch, immer auf der rechten Straßenseite fahren.

Langsame Radfahrer blockieren doch den Verkehr, wenn sie auf der Straße fahren.

Nein, da Radfahrer auf dem Schutzstreifen fahren, kann der Verkehr flüssiger fließen als ohne Schutzstreifen, denn Rad- und Autofahrer haben nun ihren eigenen Bereich auf der Fahrbahn. Der Grundsatz lautet: Radfahrer gehören auf die Fahrbahn und nicht in den Seitenraum.