Bachpaten
Eine Bachpatenschaft übernimmt die Pflege und Unterhaltung eines Gewässerabschnittes vom Unterhaltungspflichtigen durch eine Vereinbarung. Sie kann zum Beispiel von Schulen, Vereinen, Parteien und anderen Gruppen oder von Einzelpersonen übernommen werden.
Die Bachpatenschaften werden vergeben durch die Träger der Unterhaltungslast, das sind die Städte und Gemeinden oder das Land Baden-Württemberg. Sie ersetzen aber nicht die nach dem Wassergesetz bestehende Verpflichtung der Städte und Gemeinden zur Gewässerunterhaltung.
Aufgaben der Bachpaten können unter anderem sein:
- das Beobachten des Gewässers und seiner Ufer, um anhand einer Bewertung der Entwicklung geeignete Maßnahmen treffen zu können
- das Bepflanzen der Ufer und die Pflege der Bepflanzung, um das Gewässer zu schützen und mit der Umgebung zu vernetzen
- das Säubern des Gewässers und seiner Ufer, um den wertvollen Lebensraum zu erhalten.
Im Landkreis Karlsruhe gibt es seit 1985 ehrenamtliche Bachpatenbeauftragte, deren Aufgabe es ist, die Bachpaten bei der Betreuung der Gewässerstrecken zu beraten. Sie werden vom Sachgebiet Gewässerschutz betreut und unterstützt.
Etwa zwei Mal im Jahr finden Fortbildungsveranstaltungen für Bachpaten und alle am Gewässerschutz Interessierten statt. Dabei werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Themen wie zum Beispiel der naturnahen Gewässerentwicklung, der Pflanzenbestimmung oder zum Lebensraum Gewässer weitergebildet. Die Fortbildungsveranstaltungen der Bachpaten werden von uns organisiert und durchgeführt. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie über die aktuellen Veranstaltungen informiert werden wollen.